Über den Mord an Rahma, die Sehnsucht nach einfachen Motiven - und das Versagen, genauer hinzusehen
Es gibt Verbrechen, die lassen sich schnell einordnen. Sie passen in bekannte Muster, folgen vertrauten Linien, bedienen Erwartungen. Man erkennt sie wieder, fast so, als hätte man sie schon einmal gesehen. Es gibt Täter, deren Motive sich in wenigen Worten beschreiben lassen, und Taten, die sofort verständlich erscheinen, weil sie sich nahtlos in bekannte Erzählungen einfügen. Sie verlangen keine lange Auseinandersetzung, keine gedankliche Anstrengung. Man weiß scheinbar sofort, womit man es zu tun hat – und vor allem, wie man darüber sprechen muss.
Und es gibt Verbrechen, die sich dieser schnellen Einordnung widersetzen. Nicht, weil sie rätselhaft wären. Nicht, weil zu wenig bekannt ist. Sondern weil das, was bekannt wird, nicht zu dem passt, was viele hören wollen.
In den sozialen Medien wurde früh das Bild vermittelt, der Mord an Rahma gehöre zur ersten Kategorie: ein Fall, dessen Motiv auf der Hand liege. Wer etwas anderes berichtete oder auch nur Zweifel anmeldete, galt schnell als jemand, der die „wahren Motive“ verschleiern wolle – als jemand, der antimuslimischen Rassismus relativiere oder erneut kleinrede.
Dieser Deutungsrahmen bestimmte früh die öffentliche Wahrnehmung. Er ließ kaum Raum für Abweichungen und noch weniger für Zurückhaltung. Wer genauer hinsah oder abwarten wollte, geriet schnell in Rechtfertigungszwang. Nach dem, was im Gerichtssaal tatsächlich verhandelt wurde, trägt dieser Rahmen jedoch nicht. Der Mord an Rahma entzieht sich genau jener schnellen Einordnung, die ihm so früh zugeschrieben wurde. Und genau darin liegt die eigentliche Zumutung dieses Falls. Nicht weil er weniger schlimm wäre, sondern weil sich im Prozess abzeichnete, dass der Tod eines Menschen an einem Anlass hing, der in seiner Banalität kaum zu ertragen ist.
NICHT GEMEINT, SONDERN VERFÜGBAR
Ich war an allen Verhandlungstagen im Gerichtssaal. Nicht punktuell, nicht für Schlaglichter, sondern durchgehend – von der ersten Minute bis zum letzten Wort. Ich habe verfolgt, wie ein Fall Schicht für Schicht freigelegt wurde: nicht in Form schneller Gewissheiten, sondern durch Nachfragen, Widersprüche und Einordnungen. Wie Aussagen überprüft, relativiert oder verworfen wurden. Wie sich ein Bild nicht plötzlich ergab, sondern mühsam entstand – tastend, widersprüchlich, gegen Erwartungen.
Während im Gerichtssaal mit jeder Aussage neue Fragen entstanden, verfestigte sich außerhalb ein Bild, das keine Fragen mehr zuließ. Je gründlicher der Fall verhandelt wurde, desto entschlossener wurde er draußen vereinfacht. Dort, wo das Gericht tastete, wurde bereits gewusst. Dort, wo Zweifel zugelassen wurden, herrschte Gewissheit. So wuchsen zwei Erzählungen nebeneinanderher: eine, die sich an das hielt, was belegbar war – und eine andere, die längst entschieden hatte, was dieser Mord zu bedeuten habe. Diese zweite Erzählung ließ sich auf drei Schlagworte reduzieren, die schnell zirkulierten, sich gegenseitig verstärkten und kaum noch hinterfragt wurden:
Islamhass. Rassismus. Hijab.
Diese Deutung kam nicht aus dem Nichts. Sie speiste sich aus realen Erfahrungen von Diskriminierung, aus einem gewachsenen Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen, aus der berechtigten Angst vieler Muslime, nicht gleichwertig geschützt zu sein. Sie speiste sich aus früheren Fällen, aus kollektivem Gedächtnis, aus dem Gefühl, dass Gewalt gegen muslimische Frauen in Deutschland oft zu spät oder zu zögerlich benannt wird.
In diesem Sinne war diese Deutung emotional nachvollziehbar. Aber sie war vorschnell. Denn sie setzte etwas voraus, das im Laufe der Verhandlung nicht bestätigt wurde: dass Rahma Ziel dieser Tat war. Dass sie angegriffen wurde, weil sie Rahma war, weil sie Muslima war, weil sie ein Kopftuch trug. Der Prozess hat dieses Bild jedoch immer weiter entkräftet.
Was stattdessen sichtbar wurde, war ein anderes Bild: das Bild einer Eskalation, die sich über Jahre aufgebaut hatte, die sich an einer anderen Person entzündet hatte – und die schließlich ein Opfer fand, das nicht gemeint, sondern verfügbar war. Eine Gewalt, die nicht ideologisch motiviert war, sondern aus innerer Überforderung, Fixierung und fehlender Kontrolle hervorging.
Das macht die Tat nicht weniger grausam.
Aber es macht sie schwerer zu akzeptieren.
DIE LANGE VORGESCHICHTE
Der Mann, der Rahma tötete, ist Alexander K. Er war kein ideologischer Täter. Er war kein politischer Aktivist, kein organisierter Extremist, kein Mensch, der aus einem geschlossenen Weltbild heraus handelte.
Seine politische Haltung ließ sich auf Grundlage der polizeilichen Ermittlungen und der Zeugenaussagen im Verfahren vergleichsweise klar einordnen. Er selbst war nicht religiös und stand Religion grundsätzlich skeptisch gegenüber. Auf Nachfrage des Gerichts äußerte er im Gerichtssaal sinngemäß, jeder könne glauben, woran er wolle – auch an einen „imaginären Freund“, wenn es ihm helfe. Diese Haltung war Ausdruck einer allgemeinen Religionsdistanz, nicht einer spezifischen Ablehnung des Islam.
Für die AfD und ihre fremdenfeindliche Rhetorik hatte er jedoch nichts übrig. Seine politische Verortung lag eher im linken, migrationsoffenen Spektrum. Hinweise auf eine islamfeindliche Ideologie, auf Ressentiments gegenüber Muslimen oder auf eine politisch motivierte Feindbildkonstruktion fanden sich im gesamten Verfahren nicht.
Was sich im Prozess wie ein roter Faden durch die Jahrzehnte zog, war keine Ideologie, sondern etwas anderes: eine extreme Überempfindlichkeit gegenüber Umweltreizen – Geräusche, Gerüche, insbesondere Rauch. Schon als Kind nahm der Täter diese Reize intensiver wahr als andere. Schon früh führten sie zu Schlaflosigkeit, Überforderung, innerer Wut.
Diese Wut verschwand nie. Sie verlagerte sich.
EIN MUSTER ENTSTEHT
Im Alter von sechzehn Jahren richtete sich diese Eskalation beinahe gegen die eigene Mutter. Wir erfahren von einer Nacht, in der er mit einem Hammer in der Hand direkt vor ihrem Bett stand und sie betrachtete, während sie schlief und schnarchte – getrieben von der Wut darüber, selbst keinen Schlaf zu finden. Erst im letzten Moment hielt er inne.
Dieser Moment ist mehr als eine biografische Randnotiz. Er zeigt, wie früh, wie konkret und wie nah diese Gewalt bereits vorhanden war und markiert einen frühen Punkt in einer Reihe von Eskalationen, in denen der Abstand zwischen innerer Überforderung und tödlicher Gewalt erschreckend gering war.
Nach diesem Vorfall zog er von der Mutter zu seinem Vater. Die Eskalation nahm dort eine andere Form an, verschwand jedoch nicht. Auch in der neuen Umgebung führten Geräusche und Gerüche zu anhaltenden Konflikten.
Gegenüber der Wohnung des Vaters befand sich eine Bäckerei, die früh mit der Arbeit begann. Die nächtlichen und frühmorgendlichen Geräusche aus der Backstube, das An- und Abfahren von Lieferfahrzeugen – all das nahm er als massive Belastung wahr. Hinzu kam, dass der Vater aus seiner Sicht häufig laut telefonierte. Was für andere Teil des Alltags war, wurde für ihn zu einer dauerhaften Überforderung.
Auch diese Situation endete nicht in Anpassung oder Entlastung, sondern im Bruch. Sobald er eine Ausbildung begann und über eigenes Einkommen verfügte, zog er aus und der Kontakt zur Familie brach nahezu vollständig ab.
Nach dem Auszug wiederholte sich das Muster in neuen Räumen. In einer Wohngemeinschaft in Hannover kam es erneut zu Konflikten, wieder ausgelöst durch Geräusche und Gerüche, wieder begleitet von dem Gefühl, ihnen schutzlos ausgeliefert zu sein. Auch hier nahm er seine Umgebung als rücksichtslos wahr, als absichtsvoll störend, als feindlich gegenüber seinem Bedürfnis nach Ruhe und Kontrolle.
Anders als später richtete sich diese Wahrnehmung noch nicht gegen eine einzelne Person, sondern gegen das Zusammenleben selbst. Die Mitbewohner erschienen ihm egoistisch, nicht verschwörerisch, aber gleichgültig gegenüber seinem Leiden. Die innere Spannung wuchs und entlud sich schließlich in verbalen Drohungen. Er drohte ihnen mit dem Tod, sollte das Verhalten nicht aufhören.
Für die Mitbewohner wirkte das befremdlich und überzogen, aber nicht wirklich ernst gemeint. Sie nahmen die Drohung nicht als konkrete Gefahr dar, sondern als Ausdruck eines Menschen, der überfordert war und kein anderes Mittel fand, sich Gehör zu verschaffen. Es blieb bei Worten. Die Eskalation endete – diesmal – ohne körperliche Gewalt. Er zog aus.
Rückblickend erscheint auch diese Phase nicht als Ausnahme, sondern als Fortsetzung. Wieder dieselbe Abfolge. Reizüberflutung, innere Fixierung, aggressive Entladung, Rückzug. Was fehlte, war nicht nur Einsicht, sondern Intervention. Niemand zog eine Grenze, niemand griff korrigierend ein, niemand erkannte in dieser Drohung mehr als eine soziale Entgleisung.
Dass es bei Worten blieb, war weniger Ergebnis von Kontrolle als von Gelegenheit. Die Schwelle zur Gewalt war nicht verschwunden, sie war lediglich noch nicht überschritten worden.
ESKALATION ALS ROUTINE
Alexander K. zog nach Arnum, ein kleines Dorf in der Region Hannover. Die neue Wohnung versprach, was alle vorherigen Wechsel versprochen hatten: Ruhe. Abstand. Kontrolle. Keine Wohngemeinschaft, keine familiäre Näheverhältnisse, keine unmittelbare soziale Reibung.
Doch auch hier blieb der erhoffte Neuanfang aus. Schon bald geriet er mit dem Nachbarn unter sich in Konflikt. Wieder ging es um Geräusche. Wieder um Gerüche. Vor allem um Zigarettenrauch, der aus der darunterliegenden Wohnung in seine eigene zog. Was für andere alltägliche Unannehmlichkeiten waren, verdichtete sich für ihn erneut zu einem Zustand permanenter Bedrohung.
Anders als zuvor richtete sich diese Wahrnehmung nun zunehmend auf eine konkrete Person. Der Nachbar unter ihm, Herr G., wurde zum Fixpunkt seiner Überforderung. Er begann, dessen Verhalten nicht mehr nur als rücksichtslos, sondern als gezielt zu empfinden. Aus Störung wurde Absicht. Aus Reiz wurde Angriff.
In dieser Phase kam es zu einer ersten offenen Grenzüberschreitung. An der Tür des Nachbarn tauchte ein handgeschriebener Zettel auf. Sinngemäß stand dort, er solle mit dem Rauchen aufhören, wenn er nicht sterben wolle. Herr G. nahm dies damals nicht als konkrete Bedrohung wahr und bewahrte den Zettel daher nicht auf und erstattete keine Anzeige. In seiner damaligen Wahrnehmung war es eine aggressive Bevormundung, keine Ankündigung von Gewalt. Erst später erhielt dieser Moment ein anderes Gewicht.
Mit der Zeit verfestigte sich ein Verhalten, das im Prozess später immer wieder beschrieben wurde. Alexander K. reagierte nicht sporadisch, sondern nach einem festen Muster. Wenn er sich durch Geräusche oder Rauch gestört fühlte, begann er, in seiner Wohnung auf dem Boden zu stampfen. Wenige Minuten später verließ er seine Wohnung, ging eine Etage tiefer und trat gegen die Tür des Nachbarn. Danach kehrte er in seine Wohnung zurück, die Spannung offenbar entladen.
Diese Abfolge wiederholte sich. Nicht einmal, nicht zweimal, sondern regelmäßig. Sie wurde zur Routine. Für ihn offenbar ein Ventil, um innere Spannung abzubauen. Für den Nachbarn ein wiederkehrendes Bedrohungsszenario. Mindestens einmal waren die Tritte gegen die Wohnungstür so heftig, dass diese so stark beschädigt wurde, dass sie sich nicht mehr richtig schließen ließ. Herr G. musste eine Fachfirma beauftragen, um die Tür instand setzen zu lassen. In der Folge wandte er sich an die Hausverwaltung, schilderte die Vorfälle und forderte, dass gegen Alexander K. vorgegangen werde. Zugleich verlangte er die Erstattung der Reparaturkosten.
Auch Alexander K. suchte den Kontakt zur Hausverwaltung; allerdings aus einer entgegengesetzten Perspektive. Er beschwerte sich über eine aus seiner Sicht unzumutbare Rauchbelästigung durch Herrn G., die es ihm unmöglich mache, seine Wohnung zu lüften. Immer dann, wenn er Fenster öffne, werde unten bewusst geraucht. Er schlug vor, feste rauchfreie Zeitfenster einzurichten, um lüften zu können. Diese Vorschläge blieben ohne Ergebnis.
Die Hausverwaltung forderte ihn stattdessen auf, die behaupteten Vorfälle zu dokumentieren. Für Alexander K. war dies nicht hinnehmbar, da eine solche Dokumentation bedeutete, sich weiterhin dem Rauch aussetzen zu müssen. In einer weiteren E-Mail ergänzte er den Vorwurf, Herr G. terrorisiere ihn nachts gezielt durch Lärm, um ihn vom Schlafen abzuhalten. Er berichtete von Poltern, Klopfen und absichtlichen lauten Geräuschen aus der darunterliegenden Wohnung.
Um diese Vorwürfe zu belegen, hatte Alexander K. über einen längeren Zeitraum hinweg nächtliche Audioaufnahmen mit seinem Handy angefertigt. Nach der Tat wurden diese Aufnahmen von der Polizei sichergestellt und sekundengenau ausgewertet. Es handelt sich um rund fünfzig Mitschnitte, jeweils mehrere Stunden lang, teils bis zu acht Stunden pro Aufnahme. Auf den Tonspuren waren Schnarchen, übliche Schlafgeräusche, vereinzelt vorbeifahrende Fahrzeuge oder das Knarren eines Bodens zu hören – jedoch keine außergewöhnlichen oder gezielten Lärmereignisse.
Neben diesen schriftlichen und dokumentarischen Auseinandersetzungen kam es auch zu einer direkten Konfrontation. In einem Vorfall im Hausflur bedrohte Alexander K. seinen Nachbarn Herrn G. an dessen Wohnungstür mit einem Messer. Herr G., körperlich deutlich überlegen, griff zu einem Knüppel und konnte Alexander K. dadurch einschüchtern, sodass dieser sich zurückzog. Zu einer Verletzung kam es nicht.
Danach kam es zu keiner weiteren direkten Konfrontation. Wenn sich beide im Hausflur begegneten, vermieden sie jeden Kontakt. Man ignorierte einander. Der Konflikt bestand fort, ohne offen ausgetragen zu werden.
EIN SYTSEM OHNE KORREKTIV
Was in all diesen Phasen auffällt, ist nicht nur, was geschah, sondern was ausblieb. Es gab Konflikte, Drohungen, Sachbeschädigungen. Es gab Beschwerden bei der Hausverwaltung, gegenseitige Vorwürfe, eskalierende Wahrnehmungen. Es gab Angst auf der einen Seite und Fixierungen auf der anderen. Aber es gab kein wirksames Eingreifen. Auch therapeutische Hilfe kam nicht zustande. Im Verfahren schilderte Alexander K., er habe wegen seiner Depressionen mehrfach versucht, psychologische Unterstützung zu finden. Er habe jedoch nur Ablehnung erfahren, sobald er angab, gesetzlich versichert zu sein. Man habe ihn ausgelacht, abgewimmelt oder das Gespräch einfach beendet. Auffällig war auch hier ein Muster, das sich durch all seine Schilderungen zog: Alexander K. inszenierte sich konsequent als jemand, dem grundsätzlich Unrecht widerfährt, der überall scheiterte und von allen im Stich gelassen wird. Bereits seine Einlassung vor Gericht begann in diesem Tonfall des Selbstmitleids.
Faktisch bleibt es dabei: Es gab keine Behandlung, keine tragfähige Anbindung, keinen stabilisierenden Rahmen. Niemand zog eine klare Grenze. Niemand unterbrach das Muster. So entstand ein Zustand, in dem sich die Situation nicht entspannte, sondern verfestigte. Der Konflikt wurde nicht gelöst, sondern eingefroren. Er bleibt präsent, ungelöst, latent – ein Dauerspannungszustand ohne Ventil außer Rückzug und innere Eskalation.
Auch sozial blieb Alexander K. weitgehend isoliert. Außerhalb des Konfliktes gab es kaum etwas, das ihn gehalten oder gespiegelt hätte. Ein einzelner ehemaliger Arbeitskollege, lose Nachrichten, selten Treffen. Sonst nichts, was man Umfeld nennen könnte. Keine engen Freundschaften, keine Beziehung, kein Alltag, der ihn aus sich selbst herauszieht. Und fast wie ein Randvermerk aus einer früheren Zeit taucht dazu eine einzelne Beobachtung aus der Schulzeit auf: Ein Mitschüler, der durch seinen autistischen Bruder ein Gespür für bestimmte Muster hatte, erkannte bei Alexander K. auffällige Parallelen. Das ist kein Schlüssel, der alles erklärt – aber es passt in das Bild von Abkapselung, Fixierung und einer Nähe, die eher gesucht als gelebt werden konnte. In so einer Konstellation wachsen Wahrnehmungen nicht im Widerspruch, sondern im Echo. Kränkungen bleiben unkommentiert. Wut wird nicht relativiert, nicht gebremst, nicht eingehegt. Sie finden nur ihren eigenen Resonanzraum.
EINZUG IN EINE BESTEHENDE ESKALATION
Rahma wuchs in Dubai auf und studierte Architektur in Algerien. Bildung und berufliche Entwicklung spielten in ihrem Leben eine zentrale Rolle. Um ihre Perspektiven zu erweitern und ihre Kenntnisse weiterzuentwickeln, entschied sie sich für einen Aufenthalt in Deutschland.
Zunächst kam sie als Au-pair, stellte dabei jedoch schnell fest, dass ihre Deutschkenntnisse für ihre Pläne noch nicht ausreichten. Statt diesen Weg aufzugeben, wählte sie einen anderen. Sie entschied sich für ein Freiwilliges soziales Jahr in einem Krankenhaus, um Sprache, Alltag und Arbeitsumfeld besser kennenzulernen. Der nächste Schritt war bereits vorbereitet. Im Anschluss an das FSJ sollte eine Ausbildung im Krankenhaus beginnen. Der Ausbildungsvertrag war bereits unterschrieben.
Rahma verfügte über wenig finanzielle Mittel. Für eine eigene Wohnung reichte es nicht, also suchte sie ein günstiges WG-Zimmer. Auf diesem Weg stieß sie auf ein Zimmer in der Wohnung in Arnum. Hauptmieter dieser Wohnung war Herr G. In den ersten Wochen war er selbst nur selten vor Ort, später praktisch gar nicht mehr. Rahma lebte praktisch allein in der Wohnung und nutzte dennoch nur ihr eigenes Zimmer. Der Kontakt zu Herrn G. beschränkte sich auf gelegentliche Telefonate, in denen er nachfragte, ob alles in Ordnung sei.
Auch nach Rahmas Einzug blieben die bestehenden Eskalationsmuster bestehen. Es dauerte nicht lange, bis sie erstmals das Stampfen von oben hörte. Kurz darauf Tritte gegen die Wohnungstür. Was für sie neu war, war für Alexander K. bereits Routine.
Zu Beginn suchte Rahma noch den direkten Kontakt. Einmal öffnete sie die Tür und sprach ihren zukünftigen Mörder an. Alexander K. beschwerte sich ihr gegenüber über den Rauch. Rahma erwiderte, dass sie nicht rauche und allein sei. Alexander K. wirkte irritiert, brach das Gespräch ab und ging. Kurz darauf drehte er sich jedoch noch einmal um und sagte zu ihr, sie solle sich bei ihm melden, falls sie Hilfe brauche. Davon berichteten mehrere Zeugen unabhängig voneinander, denen Rahma später von diesem Vorfall erzählt hatte.
Vor Gericht erklärte Alexander K. auf Nachfrage, er habe den Eindruck gehabt, Herr G. könne ihr gegenüber gewalttätig sein. Rahma habe dies zwar verneint, es sei ihm jedoch nicht glaubhaft erschienen. Dass Herr G. zu diesem Zeitpunkt faktisch schon gar nicht mehr in der Wohnung lebte, war ihm nicht bekannt.
An der Situation änderte dieses Gespräch jedoch nichts. Das Stampfen und die Tritte gegen die Tür hörten nicht auf. Rahma begann, Freundinnen und ihrer Schwester davon zu erzählen. Eine Freundin, die später als Zeugin aussagte, verbrachte sogar mehrere Tage bei ihr in der Wohnung. Auch sie erlebte die Abläufe unmittelbar mit.
Zunächst war das Stampfen von oben zu hören. Die Freundin fragte Rahma, was das sei. Rahma konnte sofort antworten, dass es der Nachbar sei – sie kannte das Muster bereits. Wenige Minuten später folgten die Tritte gegen die Tür. Genau so, wie sie es beschrieben hatte. Was für Außenstehende ungewöhnlich wirkte, war für Rahma bereits zu Routine geworden – jedoch nicht weniger beängstigend.
Für Rahma war dieses Verhalten vor allem eins: unverständlich. Sie wusste nicht, was es auslöste, worauf es sich richtete oder was es beenden würde. Es gab keine Vorgeschichte, keinen erklärenden Kontext und keinen sichtbaren Konflikt, an dem sie hätte anknüpfen können.
Das Stampfen, die Tritte gegen die Tür, die wiederkehrenden Störungen waren einfach da. Sie kamen plötzlich, wiederholten sich und hörten nicht auf. Für Rahma war das keine Eskalation mit Geschichte, sondern eine Bedrohung ohne Erklärung.
Erst viel später, im Gerichtssaal, bekam dieses Verhalten eine Struktur, eine Vorgeschichte, ein Muster. Zu dem Zeitpunkt, als Rahma ihm ausgesetzt war, hatte es all das nicht. Es hatte nur Präsenz.
10 MINUTEN
Es war der 4. Juli 2025. Alexander K. hielt sich bis zur Tat durchgehend in seiner Wohnung auf. Da er einen Großteil seiner Zeit am Computer verbrachte, konnte der Ablauf des Vormittags später anhand der digitalen Spuren nahezu minutengenau rekonstruiert werden.
In der Nacht hatte er bis etwa 4:00 Uhr morgens am Computer gesessen und einen japanischen Fantasy-Manga gelesen. Danach gabt es für mehrere Stunden keine belegten Aktivitäten. Ob er schlief, ließ sich nicht feststellen. Alexander K. selbst gab später an, nicht geschlafen zu haben, da er – wie so oft – angeblich durch nächtliche Störungen wachgehalten worden sei. Er ging davon aus, dass diese von seinem Nachbarn Herrn G. ausgingen. Diese Darstellung bekräftigte er später nochmals zu Beginn des ersten Verhandlungstages vor Gericht. Dass Herr G. zu diesem Zeitpunkt bereits seit Monaten nicht mehr in der Wohnung gewesen ist, erschloss sich ihm nach eigenen Angaben erst durch den zweiten Verhandlungstag der mündlichen Verhandlung.
Ab etwa 8:00 Uhr morgens war Alexander K. wieder am Computer aktiv und setzte das Lesen des Mangas fort. Nach seinen eigenen Angaben wollte er in dieser Zeit lüften, habe dies jedoch nicht gekonnt, da erneut Rauch in seine Wohnung gezogen sei. Er habe angenommen der Rauch stamme wie üblich aus der darunterliegenden Wohnung von Herrn G. Deshalb habe er die Fenster wieder geschlossen und sich erneut an den Computer gesetzt.
Gegen zehn Uhr, so seine Einlassung, habe er erneut versucht zu lüften. Wieder sei Rauch in seine Wohnung gezogen. Diesmal habe er dies nicht mehr ertragen. Die Situation habe das Fass zum Überlaufen gebracht.
Objektiv belegt ist Folgendes:
Alexander K. war bis 10:22 Uhr aktiv an seinem Computer. Danach gibt es eine exakte zehnminütige Lücke, in der keine weitere Nutzung des Rechners festgestellt wurde. In diesen zehn Minuten ereignete sich die Tat.
Was in diesem Zeitraum geschah, konnte später anhand von Zeugenaussagen, Spurenlage und medizinischen Befunden rekonstruiert werden.
Alexander K. begab sich aus seiner Wohnung im zweiten Obergeschoss nach unten zur Wohnung von Rahma im 1. OG. Er führte ein Messer mit sich. Vor der Wohnungstür trat er mehrfach gegen die Tür. Der Lärm wurde von einem Nachbarn auf derselben Etage wahrgenommen, Herr A., der in der gegenüberliegenden Wohnung lebte.
Herr A. öffnete seine Tür und sah Alexander K. vor Rahmas Wohnungstür stehen, ein Messer in der Hand. Er fragte ihn, was er dort mache. Alexander K. antwortete ruhig und sachlich, er solle wieder in seine Wohnung gehen. Herr A. bekam Angst, auch weil sich seine Kinder allein in der Wohnung befanden, und zog sich zurück. Alexander K. setzte das Treten gegen die Tür fort. Rahma öffnete ein Fenster und rief um Hilfe. Kurz darauf wurde die Tür eingetreten.
Die folgenden Sekunden konnten nicht vollständig aufgeklärt werden. Alexander K. gab später an, er habe geglaubt, Herr G. stehe hinter der Tür und wolle ihn angreifen. Er habe mit einem Angriff gerechnet und die Arme schützend vor sich gehalten. Dabei habe er das Messer in der Hand gehabt und Rahma getroffen, ohne zu erkennen, dass sie es sei.
Diese Darstellung steht im Widerspruch zu den medizinischen Befunden. Rahma erlitt mehrere Stichverletzungen. Die Gerichtsmedizin stellte fest, dass mit erheblicher Kraft zugestochen wurde. Eine Stichverletzung traf direkt eine der Herzkammern. Nach Einschätzung der Gerichtsmedizinerin ist eine solche Verletzung nicht überlebbar. Eine weitere Stichverletzung deutete darauf hin, dass Rahma möglicherweise bereits auf der Flucht war, als sie erneut getroffen wurde.
Rahma verließ die Wohnung und lief ins Treppenhaus. Zunächst rannte sie die Stufen hinunter, brach dann jedoch zusammen und stürzte die letzten Treppenstufen hinab. Sie kam vor der Wohnungstür von Herrn M., eines weiteren Nachbarn aus dem Erdgeschoss, zum Liegen.
Alexander K. betrat nach eigenen Angaben noch einmal Rahmas Wohnung, ging durch das Wohnzimmer auf den Balkon und sah sich um. Er gab an, dort Herrn G. vermutet zu haben, beim Rauchen. Auf dem Balkon befand sich jedoch niemand. Anschließend verließ er die Wohnung wieder und begab sich zurück in seine eigene Wohnung.
Dort reinigte er das Messer, steckte es in die dazugehörige Messerscheide und legte es in die Küche zu vier weiteren Messern, die nicht dem üblichen Haushaltsgebrauch dienten. Seine Kleidung war mit Blut verschmutzt. Er zog sie aus und versuchte, das Blut in der Dusche auszuwaschen. Um 10:32 Uhr war Alexander K. wieder an seinem Computer aktiv. Alles zusammen hatte gerade einmal zehn Minuten gedauert. Am Computer angekommen, setzte er das Lesen seines Mangas fort – so, als hätte er nicht gerade ein Leben beendet, sondern wäre nur kurz am Briefkasten gewesen. Dort blieb er bis zu seiner Festnahme um exakt 10:40 Uhr.
Währenddessen kamen die Nachbarn Herrn A. und Herr M. zusammen und leisteten unter telefonischer Anleitung der Rettungsleitstelle am Telefon Erste Hilfe. Der Rettungsdienst traf kurze Zeit später ein und begann mit Reanimationsmaßnahmen, jedoch vergeblich.
Die Polizei, die wenig später am Tatort eintraf, folgte der Blutspur vom Erdgeschoss bis zur Rahmas Wohnungstür im ersten Stock. Da Geräusche aus der Wohnung zu hören waren, gingen die Beamten zunächst davon aus, der Täter befinde sich dort. Sie forderten ihn auf, herauszukommen. In diesem Moment trat Alexander K. aus seiner Wohnung im zweiten Obergeschoss, gab sich der Polizei zu erkennen und ließ sich ohne Widerstand festnehmen.
DIE FRAGEN NACH DER TAT
Mit der Festnahme endete die Tat. Die Fragen bleiben.
Was im Gerichtssaal im Verlauf des Prozesses sichtbar wurde, war mehr als ein einzelnes Verbrechen. Es war das Ergebnis eines jahrelangen Eskalationsprozesses, der nicht erkannt, nicht unterbrochen und nicht begrenzt wurde. Ein Mord, der sich nicht in ein einfaches Motiv fügen lässt – und gerade deshalb schwer auszuhalten ist.
Teil 1 dieses Textes endet hier: bei der Tat, ihrer Vorgeschichte und ihrer Rekonstruktion.
Im zweiten Teil geht es um das, was danach folgt. Um die Zeit nach dem Mord. Um die Frage, ob und wie der Täter Reue zeigte – und was diese Reue wert ist. Um das, was nach der Tat geschah. Darum, wie sich der Täter im Gerichtssaal verhielt, als er erstmals mit der Familie des Opfers und den Aussagen der einzelnen Zeugen unmittelbar konfrontiert war. Um die Einschätzungen des psychiatrischen Sachverständigen und dessen abschließende Bewertung der Schuldfähigkeit.
Im Zentrum stehen dabei erneut die immer wieder auftauchenden Probleme mit Geräuschen und Gerüchen. Waren sie real oder lediglich eingebildet? War Alexander K. extrem überempfindlich – oder litt er möglicherweise an einer schizophrenen Psychose? Welche Hinweise sprechen dafür, und welche Rolle spielen die Erkenntnisse aus der Untersuchungshaft?
Welche Strategie verfolgte die Verteidigung? Unzurechnungsfähigkeit? Kein Mord, sondern Totschlag? Möglicherweise sogar ein minder schwerer Fall aufgrund der nun bekannt gewordenen Umstände?
Welche Strafe ist realistisch zu erwarten? Was waren meine ganz persönlichen Eindrücke im Gerichtssaal? Wie wirkte der Täter auf mich – und wie würde ich selbst urteilen, nachdem alles gesagt, alles gehört, alles offen lag?
Und schließlich geht es um Verantwortung: juristisch, gesellschaftlich, auch innerhalb der eigenen Community. Um die Herkunft jener Deutungen, die früh von einem islamfeindlichen Motiv ausgingen, und um die Frage, warum sie sich so schnell verfestigten.
Und es geht um die unbequeme gesamtgesellschaftliche Frage, was dieser Fall über unsere Bereitschaft aussagt, genauer hinzusehen – nicht erst nach der Tat, sondern bevor Gewalt Realität wird.
Um all das geht es in Teil 2