Schutz von islamischen Pflichten und Riten

Freie Religionsausübung gehört zu den Grundrechten, die in Deutschland jedem Menschen durch die Verfassung garantiert sind. Dennoch wird besonders Muslimen dieses Grundrecht häufig verwehrt. Sei es das Gebet in der Schule oder am Arbeitsplatz, die Schulbefreiung an islamischen Feiertagen oder das Schächten (besonders am Opferfest). Auch hier setzen wir uns für jeden von euch ein, dem sein verfassungsmäßiges Grundrecht auf freie Religionsausübung verwehrt wird.