Anerkennung des Islams als offizielle Religionsgemeinschaft
In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, dass die Muslime in Deutschland den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts in Anspruch nehmen, um somit endlich eine anerkannte Religionsgemeinschaft zu bilden, welche dieselben Rechte besitzt wie beispielsweise die katholische Kirche in Deutschland. Auf die wichtigsten Rechte und Punkte, die dieser Status mit sich bringt, möchten wir in sha Allah etwas genauer eingehen.
Anfangen möchten wir mit etwas, das jeden Menschen früher oder später betrifft: der Tod. Muslime haben andere Rituale und Vorschriften, was den Umgang mit dem Tod und der Beerdigung angeht, als die deutsche Mehrheitsgesellschaft. Der Islam schreibt vor, dass Muslime in ein weißes Tuch gewickelt (sprich: ohne Sarg) beerdigt werden, und dennoch gibt es bis heute in ganz Deutschland keinen einzigen islamischen Friedhof. Muslime müssen immer darauf hoffen, dass die zuständigen Städte oder Gemeinden ihnen einen kleinen Teil ihrer Friedhöfe zur Verfügung stellen, was jedoch längst nicht überall der Fall ist. Doch warum eröffnen wir Muslime nicht einfach einen eigenen Friedhof? Weil wir es nicht dürfen. Einen Friedhof betreiben dürfen neben dem Staat bzw. seinen Institutionen nur anerkannte Religionsgemeinschaften, was der Islam bis dato eben nicht ist. Um dieses Problem in den kommenden Jahrzehnten zu lösen, ist die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts unumgänglich. Nachfolgend wäre der selbstbestimmte Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu erwähnen. Die Gestaltung des Religionsunterrichts liegt gemäß der Verfassung bei den Religionsgemeinschaften selbst; der Staat hat hierbei keinerlei Mitspracherecht.
Um dieses Recht einzufordern, ist es jedoch ebenfalls notwendig, als offizielle Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden. Andernfalls gibt es hierauf keinerlei Rechtsanspruch, und der Staat kann die Partner, die für ihn den Religionsunterricht gestalten sollen, frei auswählen. Dies ist auch bisher der Fall. Die verschiedenen Bundesländer suchen sich einen Wunschpartner aus und versuchen, über diesen ihr eigenes staatliches Programm in den Religionsunterricht hineinzubringen. Arbeitet der muslimische Partner nicht mit oder widerspricht den Inhalten dieses Religionsunterrichts, kann der Staat sich einfach einen anderen Partner suchen und sein Programm über den neuen Partner in die Schulen einfließen lassen. Dies ist in einigen Bundesländern bereits mehrfach geschehen, was dazu geführt hat, dass wir in gewissen Bundesländern einen Islamunterricht haben, der mit allem zu tun hat, außer dem Islam. So vertritt und lehrt eine der Führungspersönlichkeiten, die der Staat hierfür eingesetzt hat, sogar die Ansicht, dass man selbst dann Muslim sein kann, wenn man nicht an Allah glaubt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts verliert der Staat jedoch die Möglichkeit für solche Spielereien, denn eine Körperschaft ist damit automatisch der zuständige Ansprechpartner für diesen Religionsunterricht. Der Staat verliert jegliches Mitspracherecht, sofern man sich im Rahmen der allgemein gültigen Gesetze bewegt. Dies führt sogar so weit, dass die Religionsgemeinschaft selbst bestimmt, wer als Lehrer eingesetzt wird und wer nicht. Selbst Imame könnten dann hierfür eingesetzt werden.