FAQ

Die Föderale Islamische Union (FIU) ist eine muslimische Glaubensgemeinschaft und Interessenvertretung der Muslime in Deutschland. Unser Ziel ist es, den Muslimen in Deutschland eine starke Stimme zu geben und als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sprich als anerkannte Religionsgemeinschaft anerkennt zu werden. Der Körperschaftstatus wird allgemein auch als Kirchenstatus bezeichnet und mit ihm sind zahlreiche Sonderrechte verbunden, die auch den anderen großen Religionsgemeinschaften zustehen, uns Muslimen jedoch bis heute fehlen. Als Interessenvertretung setzen wir uns aktiv für den Erhalt unserer Grundrechte ein, sowie gegen antimuslimischen Rassismus und darauf resultierender Diskriminierung.
 

Die FIU ist ein bundesweit aktiver Verein mit dazugehörigen regionalen Moscheegemeinden. Während der Bundesverein die o. g. Aufgaben der Interessensvertretung (und der damit verbundenen Arbeit) übernimmt, übernehmen die regionalen Moscheegemeinden die Ausrichtung der alltäglichen Religionsausübung, in Form von Gemeinschaftsgebeten und Unterrichten. Da die FIU aktuell noch sehr jung ist, ist die Zahl der dazugehörigen Moscheegemeinden noch gering. Wir arbeiten daher intensiv daran, diese Zahl zu erhöhen, in dem wir neue Moscheegemeinden gründen oder bereits vorhandene Moscheegemeinden davon überzeugen, der FIU beizutreten.

Ja. Die Mitgliedschaft ist das Fundament unserer Arbeit. Alle weiteren Infos bezüglich der Mitgliedschaft findest du im Menüpunkt „Mitglied werden“.

Ja, das ist richtig. Allerdings nicht so, wie viele sich das vorstellen. Die FIU ist keine Anwaltskanzlei, an welche man sich bei allen möglichen rechtlichen Problemen wenden kann, sondern eine muslimische Glaubensgemeinschaft und Interessenvertretung. Dem entsprechend begrenzt sich unser Aufgabenbereich auf Fälle von antimuslimischem Rassismus. Solltet ihr Opfer von antimuslimischen Rassismus werden, sehen wir uns die Sachlage gerne einmal genauer an.

Damit die FIU einen Fall übernimmt, muss es sich um eine sachlich nachweisbare Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit des Islams handeln. Die sachliche Nachweisbarkeit ergibt sich aus den offenkundigen Fakten. Wenn einem Angestellten beispielsweise verboten wird, auf der Arbeit sein Gebet zu verrichten oder eine muslimische Frau der Zutritt zu einem Geschäft aufgrund ihrer religiösen Bedeckung verwehrt wird, ist der Bezug zur Religion hier offenkundig. Fälle, in denen dieser sachliche Bezug zur Religion für neutrale Außenstehende nicht nachvollziehbar ist, können daher leider nicht übernommen werden. Ein sachlicher Bezug zur Religion (bzw. einer antimuslimischen Diskriminierung) ergibt sich nicht allein dadurch, dass eine der beiden Streitparteien ein Muslim ist.

Bei der Übernahme von Fällen ist es für uns unerheblich, welcher Strömung du dich selbst innerhalb des Islams zuschreibst. Denn wenn beispielsweise ein Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuchs verbieten will, ist dies kein Angriff auf die jeweilige Strömung der Geschwister, sondern ein Angriff gegen den Islam als Ganzes. Hierbei ist es für uns auch nicht entscheidend, ob wir als FIU die entsprechende islamische Handlung als verpflichtend sehen oder nicht.

Sofern wir einen Fall von antimuslimischer Diskriminierung übernehmen, tragen wir im Regelfall auch die Kosten (für Anwälte, Gericht etc.) die damit in Verbindung stehen, sofern diese nicht durch Dritte (wie einer Rechtschutzversicherung) getragen werden. Hierbei kann es jedoch im Einzelfall Ausnahmen geben, wenn die betroffenen Geschwister beispielsweise in Spitzenpositionen Arbeiten und außergewöhnlich gut verdienen oder wenn das Opfer der Diskriminierung keine Privatperson, sondern ein Unternehmen oder eine Organisation sind, die finanziell besser aufgestellt ist, als wir selbst. Dies würde aber im Vorfeld im jeweiligen Einzelfall besprochen werden

Nein. Sofern die oben genannten Kriterien zutreffen, übernehmen wir einen Fall in der Regel auch ohne weitere Probleme. Allerdings kann es durchaus einmal vorkommen, dass unser aktuelles Budget für diese Arbeit bereits aufgebraucht ist und wir einen Fall daher aus finanziellen Gründen ablehnen müssen. Eine Ausnahme bilden jedoch Fälle, in denen vorsätzlich Straftaten etc. begangen wurden oder die in klaren Zusammenhang mit Extremistischen Gruppierungen wie beispielsweise dem IS stehen. Ist hier eine bewusste Unterstützung oder ähnliches für solche Gruppierungen getätigt wurden, lehnen wir den Fall prinzipiell ab. Wenn es hierbei bisher lediglich um unberechtigte und unbewiesene Unterstellungen handelt, sind wir aber natürlich bereit den Sachverhalt erst einmal zu prüfen. Bei einer bewussten Täuschung behalten wir uns jedoch vor, den Fall unverzüglich niederzulegen und die bereits entstandenen Kosten zurückzufordern.

Die FIU finanziert sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Der Verein ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um seine Projekte und Initiativen umsetzen zu können.

Die Föderale Islamische Union ist aktuell leider nicht dazu berechtigt, eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung auszustellen. Hierzu sind nur Organisationen berechtigt, die vom zuständigen Finanzamt als Gemeinnützig anerkannt sind. Eine solche Anerkennung wird uns bisher leider verweigert, weswegen wir bereits rechtliche Schritte diesbezüglich vorbereiten.

Nein. Wir wissen, dass der Bruder Marcel als Reiseführer bei Hajj und Umrah-Reisen tätig ist. Dies steht aber in keiner Verbindung zur FIU oder unserer Arbeit. Wir bitten daher von entsprechenden Anfragen an uns abzusehen.

Nein, die FIU ist keine extremistische Organisation. Die FIU setzt sich für die Förderung und Verbreitung des Islam in Deutschland ein, aber auf friedliche Weise und zu 100% innerhalb der Rahmen der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung. Die FIU distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Art von Extremismus und Gewalt.

Das kommt darauf an um was genau es dir geht. Wenn du möchtest, dass wir dich an eine entsprechende Schwester oder an einen entsprechenden Bruder vermitteln, dann tut es uns leid dir sagen zu müssen, dass wir dir in diesem Bereich nicht helfen können. Wenn es allerdings darum geht, dass ihr Hilfe bei der Durchführung der Nikkah benötigt, etwa weil dies bei euch lokal nicht möglich ist, könnt ihr euch gerne bei uns melden.

Wir erhalten insbesondere von konvertierten Geschwistern immer wieder die Anfrage, was genau eine Islambescheinigung ist und wo sie so etwas herbekommen können, da dies beispielsweise für die Pilgerreise nach Mekka benötigt wird. Eine Islambescheinigung ist eine formlose Bestätigung, dass ihr Muslime seid. Wenn ihr eine solche Bescheinigung benötigt, könnt ihr euch ganz unkompliziert via E-Mail bei uns melden.