Anerkennung des Islams als offizielle Religionsgemeinschaft

In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, dass die Muslime in Deutschland den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts in Anspruch nehmen, um somit endlich eine anerkannte Religionsgemeinschaft zu bilden, welche dieselben Rechte besitzt wie beispielsweise die katholische Kirche in Deutschland. Auf die wichtigsten Rechte und Punkte, die dieser Status mit sich bringt, möchten wir in sha Allah etwas genauer eingehen.

Anfangen möchten wir mit etwas, das jeden Menschen früher oder später betrifft: der Tod. Muslime haben andere Rituale und Vorschriften, was den Umgang mit dem Tod und der Beerdigung angeht, als die deutsche Mehrheitsgesellschaft. Der Islam schreibt vor, dass Muslime in ein weißes Tuch gewickelt (sprich: ohne Sarg) beerdigt werden, und dennoch gibt es bis heute in ganz Deutschland keinen einzigen islamischen Friedhof. Muslime müssen immer darauf hoffen, dass die zuständigen Städte oder Gemeinden ihnen einen kleinen Teil ihrer Friedhöfe zur Verfügung stellen, was jedoch längst nicht überall der Fall ist. Doch warum eröffnen wir Muslime nicht einfach einen eigenen Friedhof? Weil wir es nicht dürfen. Einen Friedhof betreiben dürfen neben dem Staat bzw. seinen Institutionen nur anerkannte Religionsgemeinschaften, was der Islam bis dato eben nicht ist. Um dieses Problem in den kommenden Jahrzehnten zu lösen, ist die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts unumgänglich. Nachfolgend wäre der selbstbestimmte Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu erwähnen. Die Gestaltung des Religionsunterrichts liegt gemäß der Verfassung bei den Religionsgemeinschaften selbst; der Staat hat hierbei keinerlei Mitspracherecht. 

Um dieses Recht einzufordern, ist es jedoch ebenfalls notwendig, als offizielle Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden. Andernfalls gibt es hierauf keinerlei Rechtsanspruch, und der Staat kann die Partner, die für ihn den Religionsunterricht gestalten sollen, frei auswählen. Dies ist auch bisher der Fall. Die verschiedenen Bundesländer suchen sich einen Wunschpartner aus und versuchen, über diesen ihr eigenes staatliches Programm in den Religionsunterricht hineinzubringen. Arbeitet der muslimische Partner nicht mit oder widerspricht den Inhalten dieses Religionsunterrichts, kann der Staat sich einfach einen anderen Partner suchen und sein Programm über den neuen Partner in die Schulen einfließen lassen. Dies ist in einigen Bundesländern bereits mehrfach geschehen, was dazu geführt hat, dass wir in gewissen Bundesländern einen Islamunterricht haben, der mit allem zu tun hat, außer dem Islam. So vertritt und lehrt eine der Führungspersönlichkeiten, die der Staat hierfür eingesetzt hat, sogar die Ansicht, dass man selbst dann Muslim sein kann, wenn man nicht an Allah glaubt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts verliert der Staat jedoch die Möglichkeit für solche Spielereien, denn eine Körperschaft ist damit automatisch der zuständige Ansprechpartner für diesen Religionsunterricht. Der Staat verliert jegliches Mitspracherecht, sofern man sich im Rahmen der allgemein gültigen Gesetze bewegt. Dies führt sogar so weit, dass die Religionsgemeinschaft selbst bestimmt, wer als Lehrer eingesetzt wird und wer nicht. Selbst Imame könnten dann hierfür eingesetzt werden. 

Das Thema Imame führt uns bereits zum nächsten wichtigen Punkt, den der Körperschaftsstatus mit sich bringt, und zwar deren Finanzierung. Unzählige Moscheen in Deutschland haben Schwierigkeiten, einen festen Imam zu finden, der wirklich verantwortlich und bei jedem Gebet in der Moschee anwesend ist. Warum ist das so? Weil die meisten Moscheen sich einen festen Imam kaum leisten können und daher auf ehrenamtliche Imame zurückgreifen müssen. Dies ist auch für den Imam nicht wirklich wünschenswert, denn somit muss eine gelehrte Person, die Jahre in ihre religiöse Ausbildung bzw. ihr Studium gesteckt hat, sich neben der zeitlich sehr umfassenden Aufgabe eines Imams einen weiteren Vollzeitjob suchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei sollten doch gerade jene Personen, die ein umfangreiches Wissen über die islamischen Lehren besitzen, mit ihrem Wissen der muslimischen Gemeinschaft auch wirklich zur Verfügung stehen. Andernfalls ist es fast eine „Verschwendung“ von Wissen. Diese finanzielle Belastung, die es den meisten Moscheen unmöglich macht, einen Imam einzustellen, fällt mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts vollkommen weg. Wie das? Durch die sogenannte Dienstherrenfähigkeit, die die genannte Anerkennung mit sich bringt. Doch was ist das genau? Ich möchte dies am Beispiel der katholischen Kirche etwas genauer erklären.
 
Die katholische Kirche beschäftigt unzählige Bischöfe, Priester etc. Bezahlt werden diese jedoch vom deutschen Staat. Und ich meine nicht durch die Kirchensteuer, durch die die Kirche generell finanziert wird, sondern durch allgemeine Steuerabgaben, von jedem Steuerzahler in Deutschlands. Doch weshalb ist das so? Die o. g. Dienstherrenfähigkeit erlaubt es anerkannten Religionsgemeinschaften, eigene Beamte einzustellen. Diese unterstehen der jeweiligen Gemeinschaft zu 100 Prozent. Der Staat hat keinerlei Mitspracherecht hinsichtlich der Einstellung oder Entlassung von Mitarbeitern, muss diese jedoch bezahlen. Auf diese Weise könnte jede Moschee in Deutschland einen Imam einstellen, ohne sich über dessen Finanzierung Gedanken machen zu müssen.
 
Das führt mich gleich zum nächsten Punkt, der angesprochen werden sollte, nämlich das spezielle Arbeitsrecht anerkannter Religionsgemeinschaften in Deutschland. Als Körperschaft haben die Religionsgemeinschaften das Recht, von ihren Mitarbeitern ein Bekenntnis zur jeweiligen Religion zu verlangen. So sind die anerkannten Körperschaften die einzigen Arbeitgeber in Deutschland, die einen Bewerber aufgrund seiner religiösen Ansichten ganz offiziell ablehnen oder das Tragen religiöser Symbole anderer Religionsgemeinschaften am Arbeitsplatz verbieten dürfen. Der ein oder andere hat sicher bereits einmal in den Medien gelesen, dass eine Frau mit Kopftuch beispielsweise in einem christlichen Krankenhaus nicht eingestellt bzw. sogar entlassen wurde und keinerlei rechtliche Handhabe dagegen hatte. Als anerkannte Religionsgemeinschaft steht auch den Muslimen dieses Recht zu. Es geht uns jedoch keineswegs darum, Gläubige anderer Religionen zu diskriminieren, sondern um den Schutz der eigenen Werte. Ein ganz konkretes Beispiel wäre die Errichtung einer islamischen Schule, so wie es auch bei den Christen in Deutschland viele bekenntnisorientierte Schulen gibt. So könnten an einer solchen Schule ganz offiziell nur Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden, die sich zum Islam bekennen, und der ganze Schulalltag könnte islamisch orientiert werden.
 
Dies sind nur einige der Vorteile, die der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts mit sich bringt. Alle Vorteile lassen sich nicht in einem kurzen Text zusammenfassen, denn darüber könnte man ein ganzes Buch schreiben. Wir hoffen dennoch, dass wir euch mit diesen Punkten einen groben Einblick verschaffen konnten und ihr nachvollziehen könnt, warum es so wichtig ist, dass die Muslime eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden. Um dies zu erreichen, brauchen wir jedoch vor allem eins: Mitglieder!