Geschichte der FIU

Im Jahr 2004 erließ Baden-Württemberg als erstes deutsches Bundesland ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Es dauerte nicht lange, bis nach und nach viele weitere Bundesländer diesem Beispiel folgten und ebenfalls ein solches Verbot verabschiedeten.
 
Im Jahr 2006 wurde – ebenfalls vom Land Baden-Württemberg – ein Gesinnungstest für Muslime eingeführt, den sie vor dem Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft ablegen und bestehen mussten.

2009 wurde ein recht junger Bruder der Schule verwiesen, weil er in der Schule ein tägliches Gebet verrichtete, zu dem die Muslime fünfmal am Tag zu festgeschriebenen Zeiten verpflichtet sind.

2013 wurde die Teilnahme am Schwimmunterricht in den Schulen verpflichtend, unabhängig davon, ob dem möglicherweise religiöse Ansichten entgegenstehen.
 
Am 9. Oktober 2017 wurde ein Verbot erlassen, das es muslimischen Frauen, die aus religiöser Überzeugung ihr Gesicht verschleiern, nicht mehr erlaubt, aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen.

Und seit dem Jahr 2018 diskutiert man im Bundesland Nordrhein-Westfalen über ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren.
 
All dies sind Eingriffe in die Grundrechte der Muslime in Deutschland, und dennoch gibt es bis heute keinen einzigen muslimischen Verband, der sich aktiv für die Rechte der Muslime hierzulande einsetzt und zumindest versucht, gegen diese Grundrechtsverletzungen vorzugehen.
 
Einzig im Fall des Kopftuchverbotes für Lehrerinnen können die Muslime einen Sieg für sich verbuchen, der jedoch nicht auf die verschiedenen Verbände zurückzuführen ist. Im Jahr 2015 erklärte das Bundesverfassungsgericht ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen für verfassungswidrig. Zu verdanken haben wir dies jedoch einer einzelnen Schwester, die im Land Nordrhein-Westfalen als Lehrerin arbeitete, zum Islam konvertierte und der, nachdem sie anfing, Kopftuch zu tragen, gekündigt wurde. Diese Schwester hat sich allein und ohne Unterstützung der muslimischen Verbände durch alle Instanzen hindurchgeklagt, bis sie letztendlich vor dem höchsten deutschen Gericht recht bekommen hat. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen war verfassungswidrig, und zwar von Anfang an. Und dennoch ist kein einziger Verband auch nur auf die Idee gekommen, rechtlich dagegen vorzugehen.