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Werde Mitglied der Föderalen Islamischen Union!
Die Föderale Islamische Union versteht sich als Interessenvertretung der muslimischen Minderheit in Deutschland. Sie möchte als Sprachrohr für die Muslime fungieren und dafür Sorge tragen, dass die verfassungsmäßigen Rechte der Muslime auch in Zukunft erhalten bleiben. Egal ob diese durch ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in einigen Bundesländern, ein Gebetsverbot in der Schule, die verpflichtende Zwangsteilnahme am Schwimmunterricht oder das geplante Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren verletzt werden.
Für all diese Fälle braucht man vor allem eins: finanzielle Mittel, um Anwälte der Spitzenklasse zu beauftragen. Da sich viele Klagen gegen den Staat oder dessen Einrichtungen richten, werden absolute Experten benötigt. Um hier nicht bei jedem Fall auf einen neuen Spendenaufruf angewiesen zu sein, ist die Mitgliedschaft in unserem Verein enorm wichtig. Aber auch aus anderen Gründen bringt die Mitgliedschaft enorme Vorteile mit sich.
Beispielsweise weil es nicht immer gleich eine Klage sein muss! Ungerechtigkeiten, welche nicht auf einem Gesetz beruhen, sondern Ungerechtigkeiten gegen einzelne Personen, lassen sich oft auch außergerichtlich lösen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass „Einzeltäter“ oft einknicken, wenn ein Fall öffentlich wird.
Für die betroffenen Personen ist dies zu bevorzugen, da es das Problem sofort löst, während ein Gerichtsstreit viel Zeit, oft sogar Jahre in Anspruch nehmen kann. Doch um einen starken Druck zu erzeugen, bedarf es einer starken Stimme. Es ist ein großer Unterschied, ob wir als Interessenvertreter der Muslime auftreten und 500, 5.000 oder 50.000 Mitglieder hinter uns stehen haben.
Auch für unser oberstes Ziel, die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Recht, sind die Mitgliedschaften essentiell. Je mehr Geschwister, aus verschiedenen Regionen in Deutschland, Frauen, Männer und Kinder aus allen Altersklassen wir vertreten, desto einfacher wird es für uns diesen Status zu erlangen. Dies würde für uns als Muslime in Deutschland diverse Türen öffnen, um unsere Religion besser ausleben zu können und anstandslos unsere Rechte zu erhalten.
Durch deine Mitgliedschaft in der Föderalen Islamischen Union (FIU) unterstützt du unsere Arbeit nicht nur finanziell, sondern trägst aktiv dazu bei, der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (anerkannte Religionsgemeinschaft / Kirchenstatus) einen Schritt näher zu kommen. Hierfür sind neben den zahlreichen Formalitäten nämlich besonders die Anzahl der Mitglieder ein ausschlaggebender Faktor. Neben der bloßen Anzahl der Mitglieder ist es außerdem wichtig, dass die Mitglieder „durchwachsen“ sind, sprich dass sie einen Querschnitt der Gesellschaft darstellen, in dem alle Altersgruppen (inkl. Kinder) und sowohl Männer und Frauen gleichermaßen vertreten sind. Darüber hinaus sind mit einer Mitgliedschaft, anders als bei einer einfachen Spende, Rechte und Pflichten verbunden.
Neben dem allgemeinen Nutzen für die muslimische Community und deinen damit fest verbundenen Lohn bei Allah, erhältst du durch deine Mitgliedschaft auch einige ganz persönliche Vorteile. Neben einer höheren Priorisierung bei der Beantwortung unserer Fatwa-Anfragen, gibt es exklusiv für unsere Mitglieder einmal wöchentlich ein Live-Zoom-Meeting mit unseren Shuyukh, in dem ihr eure Fragen direkt stellen könnt und eine Antwort in Echtzeit bekommt. Außerdem bekommst du als Mitglied die Möglichkeit, dich direkt in der weiteren Entwicklung der FIU mit einzubringen. Neben dem aktiven Wahlrecht für unseren Senat (Delegiertenversammlung) hast du auch die Möglichkeit, dich selbst für ein Amt aufstellen zu lassen, sofern du dies möchtest.
Deine Pflichten in Bezug auf die Mitgliedschaft sind sehr simpel. Hierzu gehört, dass du uns über wichtige Veränderungen (zum Beispiel einen Umzug oder Änderung der Bankverbindung) rechtzeitig informierst und deinen Mitgliedsbeitrag regelmäßig entrichtest. Bitte denke daran, dass es sich bei einem Mitgliedsbeitrag nicht um eine freiwillige Spende handelt, die nach Belieben ausgesetzt werden kann, sondern wie auch bei anderen Vereinen (zum Beispiel Sportvereinen) um eine vertragliche Verpflichtung.
Der aktuelle Regelbeitrag beträgt 15€ monatlich pro Person.
Für Auszubildende, Schüler, Studenten, und SGB II Geld Empfänger (ALG2, Sozialhilfe, Bürgergeld) gibt es einen ermäßigten Beitrag von 7,50€ monatlich pro Person.
Minderjährige Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Dies bedeutet, sie können kostenlos Mitglied werden.
Für Familien gibt es eine Familienmitgliedschaft.
Der Familienbeitrag beträgt 25€ monatlich und umfasst alle Familienangehörige im eigenen Haushalt, unabhängig davon wie viele (volljährige) Personen in diesem Haushalt leben (Wohngemeinschaften haben keinen Anspruch auf den Familienbeitrag).
Für Familien mit maximal einer volljährigen Person im Haushalt (z.B. Alleinerziehende) gilt ein reduzierter Familienbeitrag von 15€ im Monat.
Alleinerziehende, die zusätzlich staatliche Sozialleistungen beziehen (z.B. Bürgergeld) haben wie Einzelpersonen Anspruch auf einen ermäßigten Beitrag. Dieser beträgt auch hier 7,50€ im Monat.
Natürlich ist es für jedes Mitglied möglich, freiwillig einen höheren Beitrag zu zahlen. Dies hilft uns sehr bei unserer Arbeit und ist daher gern gesehen.
Ja. Du kannst deinen regulären Mitgliedsbeitrag jederzeit freiwillig erhöhen oder einen erhöhten Mitgliedsbeitrag zurück auf den regulären Beitrag reduzieren. Auch ein Wechsel zwischen den regulären Mitgliedsbeitrag und dem Ermäßigten ist jederzeit möglich, wenn deine persönliche Situation sich entsprechend geändert hat. Bitte beachte jedoch, dass diese Änderung aus technischen Gründen mindestens 14 Tage vor der nächsten Abbuchung geschehen muss. Andernfalls wird die Änderung erst zum darauffolgenden Monat wirksam.
Auch wenn der Mitgliedsbeitrag eine vertragliche Verpflichtung ist, kann es natürlich passieren, dass es einen Monat mal besonders knapp ist und der Beitrag dir in diesen Monat dem entsprechend einfach nicht möglich ist. Dies kann jeden von uns treffen und dafür haben wir auch Verständnis und kommen dir aus Kulanz gerne entgegen. Wichtig ist jedoch, dass du uns in so einem Fall rechtzeitig im Vorfeld darüber informierst, damit wir gemeinsam nach einer Lösung schauen können und dein Konto nicht einfach ungedeckt lässt oder einer Lastschrift widersprichst. Denn hierdurch entstehen von Seiten der Bank zusätzliche Strafgebühren, die wir dir dann leider in Rechnung stellen müssen.
Nein. Mitgliedsbeiträge sind (anders als gewöhnliche Spenden) generell nicht von der Steuer absetzbar. Es gibt hierfür zwar eine Ausnahmeregelung für religiöse Organisationen, diese setzen jedoch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit voraus. Diese wird uns von den entsprechenden Behörden aktuell jedoch verweigert, weswegen wir auf juristischem Weg dagegen vorgehen.
Hierfür kannst du uns einfach jederzeit via E-Mail kontaktieren. Bei der Änderung deiner Bankdaten ist jedoch die Erteilung eines neuen Lastschriftmandats erforderlich. Das entsprechende Formular dafür findest du in unserem Downloadbereich oder kann dir von unseren Mitarbeitern ebenfalls via E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Die Satzung verlangt hierfür jedoch aus Sicherheitsgründen ausdrücklich die Form eines unterschriebenen Briefes. Kündigungen via E-Mail können daher leider nicht berücksichtigt werden. Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Neuregelung, dass Kündigungen für Verbraucherverträge seit einiger Zeit auch uneingeschränkt per E-Mail gekündigt werden können. Eine Mitgliedschaft in einem Verein ist kein Verbrauchervertrag und diese Regelung findet daher bei Vereinen nur dann Anwendung, wenn dem keine expliziten Satzungsregelungen entgegenstehen. Dies ist bei uns (sowie bei vielen anderen Vereinen) jedoch der Fall. Da wir zu Beginn unserer Arbeit leider mit einigen gefälschten Kündigungen zu tun hatten, war dies ein notwendiger Schritt, um uns vor Betrug zu schützen.Sollten finanzielle Gründe der Hintergrund für deine Kündigung sein, bitten wir dich darum, dich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. Es gibt für Ausnahmesituationen die Möglichkeit, dich vorübergehend von deiner Beitragspflicht zu befreien, so dass du trotz finanzieller Schwierigkeiten Mitglied in der FIU bleiben kannst.