Vereinsorgane

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Das Präsidium

Dem Präsidium obliegt die Geschäftsführung der Union, die Verwaltung der Vereinsmitglieder, sowie die Führung des Senats und des Kongresses. Das Präsidium vertritt die Union nach Innen und Außen. Es besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten.

2

Die Generalsekretariate

Die Generalsekretariate unterstehen jeweils einem eigenen Generalsekretär. Sie sind wie die Mitglieder des Präsidiums gesetzliche Vertreter der Föderalen Islamischen Union und unterstützen diese in ihrer Arbeit. Die Generalsekretäre arbeiten nach dem Ressortprinzip und verfügen alle über einen eigenen Fachbereich, wie Beispielsweise der Generalsekretär für Jugendarbeit, der Generalsekretär für Diskriminierungsangelegenheiten oder der Generalsekretär für religiöse Angelegenheiten

3

Der Senat

Der Senat ist die Delegiertenversammlung der natürlichen Vereinsmitglieder und oberstes Vereinsorgan. Zu den Aufgaben des Senats gehört unter anderem:

– die Planung und Zustimmung zu Unionsinternen Projekten,

– die Bildung von Gremien zur Erfüllung der Vereinszwecke,

– der Zustimmung zur Beitragsordnung,

– Änderungen an der Vereinssatzung. Dies ist nur ein kurzer Auszug aus den Aufgabenbereich des Senats.

Er ist darüber hinaus für alles weiteren Aufgaben zuständig, welche nicht durch die Satzung einem anderen Organ zugewiesen sind.

4

Der Kongress

Der Kongress ist die Repräsentantenversammlung der juristischen Vereinsmitglieder. Zu den Aufgaben des Kongresses zählt unter anderem:

– die Beschlussfassung über gemeinschaftliche Projekte

– die Erhebung von Zusatzbeiträgen für juristische Mitglieder

– die Beschlussfassung über Verträge mit dem Staat oder staatlichen Vertretern, welche direkte Auswirkung auf

– die Mitgliedsorganisationen und/oder ihrer Mitglieder haben (z.B. Staatsverträge)

Des weiteren fungiert der Kongress als Schlichtungsstelle zwischen den einzelnen Mitgliedsorganisationen.