Horst Seehofer verbietet die muslimische Hilfsorganisation Ansaar International
Am heutigen Tag verbot der Bundesinnenminister Horst Seehofer die muslimische Hilfsorganisation Ansaar International e.V., zusammen mit zahlreichen (vermeindlichen) Unterorganisationen. In einer Presseerklärung des des Bundesministerium des Inneren (BMI) heißt es als Begründung:
„Die Vereinigung Ansaar International richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, die verfassungsmäßige Ordnung und verfolgt gegen die Strafgesetze gerichtete Zwecke und Tätigkeiten. Ansaar und ihre Teilorganisationen nutzen ein Geflecht aus Vereinen und Einzelpersonen, um Spenden zu generieren. Diese werden entgegen eigener Angaben nicht nur für humanitäre Zwecke, sondern insbesondere zur Unterstützung terroristischer Organisationen wie Jabhat al-Nusra, Hamas sowie Al-Shabab verwendet. Ansaar betreibt weiterhin aktiv salafistische Missionierung und verbreitet islamtisch-extremistische Inhalte.“
Vollkommen unerwartet kommt dieses Verbot jedoch nicht. Bereits im April 2019 führte das BMI eine Durchsuchung bei Ansaar durch, um Beweismaterial für ein geplantes Vereinsverbot zu finden. Das Verbot wurde so gesehen bereits 2 Jahre im Vorfeld angekündigt. Grund hierfür war eine Zeugenaussage der Ex-Frau eines Mitarbeiters von Ansaar, woraus sich ein Anfangsverdacht für das BMI ergeben habe.
Die besagte Zeugin wurde jedoch bereits 2019 in einem parallellaufenden strafrechtlichen Verfahren als unglaubwürdig eingestuft, nachdem sie sich mehrfach in Widersprüche verstrickt hatte und zu einem angeordneten psychiatrischen Begutachtung mehrfach nicht erschienen ist.
Nach unserem bisherigen Informationsstand gehen wir daher aktuell nicht davon aus, dass an den Behauptungen des BMI etwas dran ist. Die FIU wird Ansaar International daher ihre Unterstützung anbieten, um juristisch gegen dieses Verbot vorzugehen.