Rechte von Muslimen am Arbeitsplatz: Das Gebet in den Arbeitsalltag integriere
In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, ihre Religion auszuüben, was auch das Gebet am Arbeitsplatz einschließt. Trotzdem kommt es immer wieder zu Fällen, in denen muslimische Arbeitnehmer sich die Frage stellen, was sie tun sollen, wenn ihnen auf der Arbeit das Gebet nicht gestattet wird. Diese Frage betrifft viele Muslime, da die fünf täglichen Gebete eine zentrale religiöse Pflicht sind.
Kein Grund, das Gebet ausfallen zu lassen
Grundsätzlich gilt: Es gibt kaum eine Arbeit, bei der es keine Möglichkeit gibt, das Gebet zu verrichten. Selbst bei anspruchsvollen Tätigkeiten gibt es in der Regel kurze Pausen, die man nutzen kann. Ein Vergleich, der oft in diesem Zusammenhang gemacht wird, ist der Toilettengang. Kein Arbeitgeber würde einem Mitarbeiter verwehren, kurz die Arbeit zu unterbrechen, um die Toilette aufzusuchen – das Gleiche sollte auch für das Gebet gelten. Denn schließlich dauert ein Gebet in der Regel nicht länger als einige Minuten.
Ein rechtlicher Anspruch auf das Gebet
Das Recht auf Religionsfreiheit ist im deutschen Grundgesetz fest verankert. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden dürfen, weil sie ihre religiösen Pflichten erfüllen möchten. Das Grundrecht der Religionsfreiheit aus Artikel 4 des Grundgesetzes umfasst auch das Recht, Gebetspausen zu nehmen. Aufgrund der Drittwirkung von Grundrechten ist der Arbeitgeber verpflichtet, dieses Grundrecht zu respektieren. Das bedeutet, dass die ungestörte Ausübung der Religion ein elementarer Grundpfeiler des Grundgesetzes ist, den Arbeitgeber nicht willkürlich einschränken dürfen.
Auch die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat bereits entschieden, dass Arbeitgeber das Gebet in angemessenem Rahmen gestatten müssen, solange der Betriebsablauf dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin aus dem Jahr 2016, das betonte, dass Gebetspausen zulässig sind, wenn sie nicht den Betriebsablauf stören und in Absprache mit dem Arbeitgeber geschehen.
In den meisten Fällen ist es am besten, offen mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und höflich, aber bestimmt, das Recht auf Gebet einzufordern. Es reicht oft schon, dem Chef mitzuteilen: „Ich werde meine Arbeit kurz für einige Minuten unterbrechen, um mein Gebet zu verrichten. Es dauert nicht länger als eine normale Zigarettenpause.“
Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?
Sollte der Arbeitgeber sich dennoch weigern oder sogar mit Konsequenzen drohen, ist das ein Fall von Diskriminierung, der rechtlich angefochten werden kann. Arbeitnehmer können sich in solchen Fällen an spezialisierte Rechtsanwälte oder Organisationen wie die Föderale Islamische Union (FIU) wenden, die rechtliche Unterstützung anbieten.
In der Vergangenheit gab es bereits Fälle, in denen Arbeitnehmer gegen solche Maßnahmen geklagt haben. Die Gerichte haben dabei in der Regel zu Gunsten der Arbeitnehmer entschieden, solange der Betriebsablauf nicht erheblich gestört wurde. Es gibt jedoch auch Unterschiede in den Urteilen, die stark vom Einzelfall und den spezifischen Umständen abhängen.
Fazit: Mut zur Offenheit
Muslime in Deutschland haben das Recht, ihre Gebete auch während der Arbeitszeit zu verrichten. Wichtig ist dabei, offen und selbstbewusst aufzutreten. Ein kurzer Hinweis an den Arbeitgeber reicht in der Regel aus, und in den meisten Fällen reagieren Chefs verständnisvoll. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, gibt es rechtliche Möglichkeiten, das Recht auf Religionsfreiheit einzufordern.