Noch kein Ende in Sicht.
Gestern, am Mittwoch den 05. Juli 2023 fand der dritte Verhandlungstag im Prozess von Ansaar International statt. Diesmal nur noch mit Ansaar alleine. Die beiden parallelen Verfahren vom WWR-Help und dem Somalischen Komitee (SKIB) wurden am Ende des zweiten Verhandlungstags wieder vom „Hauptverfahren“ getrennt. Während es in Sachen Ansaar noch einiges zu erörtern gab (und weiterhin gibt), sah das Gericht die Entscheidung in den beiden anderen Verfahren als spruchreif.
Ein Urteil in den Verfahren vom WWR-Help und SKIB wird morgen erwartet.
Der dritte Verhandlungstag startete wieder um 10 Uhr und endete, um es gleich vorweg zu nehmen, um 21:20 Uhr. Nachdem der zweite Verhandlungstag bis nach 23 Uhr andauerte und der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) seinen Hausinternen Spitznamen als Mondschein-Senat alle Ehre machte, wurde den Richtern von Mitarbeitern des BVerwG die Bitte herangetragen, mit einen freundlichen Hinweis auf die Arbeitszeitengesetze, die Verhandlungstage doch nicht ganz so sehr in die Länge zu ziehen.
Der dritte Verhandlungstag befasste sich die ersten Stunden zunächst erneut mit den knapp 100 Beweisanträgen, des von der Föderalen Islamischen Union (FIU) vermittelten Anwalt und Prozessvertreter von Ansaar International. Zu jeden einzelnen dieser Beweisanträge wurde ein Beschluss gefasst und verkündet und anschließend besprochen, was aufgrund der Anzahl bereits einige Stunden dauerte. Im Zuge dieser Beweisanträge wurde Herr Joel Kayser (auch bekannt als Abdurrahman), der Vorsitzende von Ansaar International, sowie dessen Ehefrau und ehemalige 2. Vorsitzende von Ansaar als Zeugen verhört und intensiv befragt. Während die Befragung von Abdurrahmans Ehefrau mit ca. 30 Minuten relativ kurz verlief, dauerte die Zeugenvernehmung von Abdurrahman selbst mehrere Stunden. Insgesamt betrachtet war der dritte Verhandlungstag für Ansaar bisher leider der Negativste.
Im Anschluss und zum Ende des Verhandlungstages wurden noch einmal neue Beweisanträge gestellt, da die Befragung von Abdurrahman einige Fragen aufkommen lies, welche zwar im Vorfeld im schriftlichen Verfahren bereits erörtert wurden, jedoch im Verlauf der mündlichen Verhandlung noch nicht oder nur beiläufig zur Sprache gekommen sind. Hierzu wurden vom Gericht mehrere Zeugen geladen, so wie es der Prozessvertreter von Ansaar beantragt hatte. Insbesondere die Kronzeugen, die Exfrau eines Mitarbeiters von Ansaar International, welche die ganzen Ermittlungen und darauf basierend auch das Verbot des Vereins ins rollen gebracht hat. Die Befragung dieser Zeugin, die sich in einem parallel laufenden strafrechtlichen Verfahren bereits als unglaubwürdig herausgestellt hat, ist einer der entscheidendsten Punkte in der gesamten Verhandlung.
Die Verhandlung wird mit der Vorladung der Zeugen am 15. August 2023 fortgesetzt.