FIU geht juristisch gegen die Erwähnung im niedersächsischen Verfassungsschutz vor.
Nachdem der niedersächsische Verfassungsschutz vor knapp 2 Monaten seinen Bericht für das Jahr 2019 veröffentlichte, in dem er die Föderale Islamische Union (FIU) erstmals erwähnte, hat die FIU direkt im Anschluss rechtliche Schritte prüfen und vorbereiten lassen.
Nachdem der niedersächsische Verfassungsschutz einer Unterlassungsaufforderung der FIU vom 19.06.2020 – nach gewährter Fristverlängerung – am 13.07.2020 zurückwies, wendet sich die FIU nun ans Gericht.
Am 07.08.2020 hat die FIU einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.
Die Nennung im Verfassungsschutzbericht, sowie die Zuordnung zum Islamismus und Salafismus ist nach Ansicht der FIU rechtswidrig, da sie auf unwahren Tatsachen beruht. Die FIU hat daher durch ihre Anwälte die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. Gemäß der Einschätzung haben wir eine sehr hohe Erfolgsaussicht in einem normalen Hauptverfahren, jedoch bestenfalls eine 50/50 Chance in einem Eilverfahren. Die FIU hat sich dennoch für ein Eilverfahren entschieden, da sie dieser Verleumdung von behördlicher Seite mit aller Kraft entgegentreten möchte.
Durch die Entscheidung für das Eilverfahren nutzen wir die Möglichkeit einer möglichst schnellen Entscheidung. Im Optimalfall gewinnt die FIU die Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz bereits im Eilverfahren. Falle einer Niederlage im können wir die Erkenntnisse des Verfahrens jedoch dazu nutzen, ein darauffolgendes Hauptverfahren noch effektiver zu gestalten, da der Verfassungsschutz bereits im Eilverfahren dazu gezwungen sein wird, den größten Teil seiner vermeintlichen Erkenntnisse über die FIU offenzulegen. Damit wäre auch eine Niederlage dennoch ein Gewinn.