Niederlage auch in der 2. Instanz vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.
Nachdem die Föderale Islamische Union (FIU) bereits in der 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht Hannover eine Niederlage im Eilverfahren gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz erleiden musste, hat sie nun auch das Eilverfahren in der 2. Instanz verloren.
Wir hatten bereits in unserer Stellungnahme vom 10. August 2020 erwähnt, dass die Erfolgschancen im Eilverfahren bestenfalls bei 50/50 liegen und unsere Anwälte mehr Chancen in einem regulären Hauptverfahren sehen. Die FIU hat sich dennoch für ein Eilverfahren entschieden, um dieser staatlichen Diskriminierung mit voller Entschlossenheit entgegen zu treten. Auch wenn eine generelle Grundhoffnung bestand, dass Verfahren eventuell bereits im Eilverfahren gewinnen zu können, lag das Hauptaugenmerk in diesem Verfahren auf der Informationsgewinnung. Und im Verlauf der beiden Instanzen hat sich gezeigt, dass diese Entscheidung die Richtige war.
Durch das Eilverfahren war der niedersächsische Verfassungsschutz gezwungen, nahezu sämtliche Erkenntnisse über die FIU offen zu legen und aufzuzeigen, womit sie Einstufung zum Salafismus / Islamismus begründen. Wie nicht anders zu erwarten war, gab es anders als das Gericht es gesehen hat, keinen einzigen tatsächlichen Anhaltspunkt für eine verfassungsfeindliche Ideologie oder Bestrebung von Seiten der FIU. Sämtliche Anhaltspunkte des Verfassungsschutz beruhen auf der alt bekannten Kontaktschuldkette. Sowohl Marcel Krass als auch meine Person werden vom Verfassungsschutz dem Salafismus zugeordnet. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht war nun der Ansicht, dass man „unsere Ideologie“ daher auch der FIU zuschreiben müsse, da wir die führenden Akteure innerhalb des Vereins sind. Das wir beide, Marcel Krass als auch meine Person die Zugehörigkeit zum Salafismus selbst jedoch auch bestreiten, wurde vom Gericht nicht weiter gewürdigt, auch da wir selbst als Privatpersonen nicht Teil des Verfahrens gewesen sind.
Wir werden diese Erkenntnis daher nutzen und im geplanten Hauptverfahren auch als Privatpersonen mit als Kläger gegen den Verfassungsschutz auftreten, ebenso wie alle weiteren Personen, die eine wichtige Position innerhalb der FIU bekleiden. Des weiteren werden wir uns überlegen, welche möglichen Schritte zusätzlich unternommen werden können, um die Argumentation des Verfassungsschutz widerlegen zu können, wie etwa die Beauftragung verschiedener islamwissenschaftlicher Gutachten.
Zunächst einmal nutzen wir jedoch noch die letzte verbliebende Chance, die uns im Eilverfahren noch geblieben ist: Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Da die Hürden bei einer Verfassungsbeschwerde immens hoch sind und statistisch gesehen nur 1-2% aller Verfassungsbeschwerden Erfolg haben und überhaupt zur Entscheidung angenommen werden, sind die Erfolgsaussichten in dieser Sache vermutlich eher bescheiden. Dennoch wollen wir diesen Schritt nicht unversucht lassen.