Niederlage in der 1. Instanz im Eilverfahren gegen den Verfassungsschutz.
Am 07.08.2020 hat die FIU beim Verwaltungsgericht Hannover einen Eilantrag auf Einstweiligen Rechtsschutz gestellt und die Streichung aus dem niedersächsischen Verfassungsschutzbericht beantragt. Wie wir in unserer Stellungnahme vom 10. August 2020 bereits erwähnt haben, lagen die Chancen für einen Sieg im Eilverfahren bestenfalls bei 50%. Eine Ablehnung ist daher nicht vollkommen überraschend. Was jedoch überraschend ist, ist die Argumentation der zuständigen Kammer. Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannovers stürzt ihr Urteil nahezu vollständig auf die vorgebrachte Kontaktschuldkette des niedersächsischen Verfassungsschutzes, obwohl eine bloße Einstufung aufgrund einer Kontaktschuld bereits von zahlreichen anderen Gerichten als unzulässig erklärt wurden.
Ein abweisender Beschluss im Eilverfahren kommt wie gesagt nicht unerwartet, da es sich bei dieser Thematik um eine komplexe Angelegenheit handelt und es gibt zahlreiche mögliche Begründungen, weswegen wir eine Ablehnung im Eilverfahren hätten nachvollziehen können. Die vorgebrachte Begründung der 10. Kammer ist unter rechtsstaatlicher Sicht aber mehr als Fragwürdig.
Die FIU wird daher Rechtsmittel gegen diesen Beschluss einlegen und das Verfahren in die nächste Instanz zum niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg tragen.