Rückkehr zur Sippenhaft?

Verfassungswidrige Pläne von Ministerin Nancy Faeser

Nancy Faeser, die Bundesministerin des Inneren und Heimat veröffentlichte kürzlich Diskussionspapier, quasi eine Vorstufe zu einen Gesetzesentwurf, zur Bekämpfung der sogenannten Clan-Kriminalität. Die geplanten Gesetzesänderungen, die dieses Diskussionspapier vorschlägt, sollen es ermöglichen, „Angehörige organisierter Kriminalität“ auch ohne eine gerichtliche Verurteilung abschieben zu können. So heißt es konkret in dem Diskussionspapier: 
„Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung (…) Angehörige von Gemeinschaften der organisierten Kriminalität (…)“

Dies bedeutet konkret, dass es zukünftig möglich sein soll, Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft allein deshalb abzuschieben, weil sie in die falsche Familie hineingeboren wurden, ganz gleich ob die betroffene Person selbst einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Eine klare Sippenhaftung, wie es sie in Deutschland seit der NS-Zeit nicht mehr gegeben hat. 

Eine Forderung die selbst dem bekannten Rechtsextremisten und ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutzes zu weit geht. 

„#Faesers Vorschlag, Familienmitglieder von kriminellen Clanmitgliedern abzuschieben, auch wenn sie sich nicht selbst strafbar gemacht haben, kommt einer Sippenhaft gleich, ist deshalb verfassungswidrig und verstößt gg die EMRK“, schrieb Maaßen auf Twitter.

Und tatsächlich hat Maaßen recht. Denn das geplante Vorhaben verstößt ganz klar gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, welches besagt, dass niemand niemand aufgrund seiner Abstammung (sowie seiner Herkunft, seinen Glauben oder politischer Weltanschauung etc.) benachteiligt werden darf. 

Während Faeser von ihrer eigenen Partei (SPD) Rückendeckung bekommt, bekommt sie außerhalb der SPD viel Gegenwind. So äußerte sich beispielsweise Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Gründen-Bundestagsfraktion wie folgt:
„Dabei ist klar, dass außerhalb des Rechtsstaates stehende Regelungen für uns Grüne niemals zur Debatte stehen. Das gilt auch für Maßnahmen, die nicht strafrechtlich verurteile Verwandte von Kriminellen genauso behandeln wie Kriminelle.“

Auch wenn es in der Vergangenheit immer mal wieder dazu gekommen ist, dass verfassungswidrige Gesetze den Bundestag passiert haben und erst im Anschluss vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wurden, ist es bei einem solch offenkundiger verfassungswidriger Vorschlag wohl eher nicht anzunehmen, dass es zu einer tatsächlichen Umsetzung in Gesetzesform kommt. Vielmehr dürfte dies ein trauriger Versuch von Nancy Faeser sein, sich für die Landtagswahl in Hessen zu profilieren, bei der sie als Spitzenkandidatin für die SPD antritt. Ein armseliger Versuch, am rechten Rand nach Stimmen zu fischen.