Schutz vor verfassungswidrigen Gesetzen
2004 verabschiedete Baden-Württemberg als erstes deutsches Bundesland ein gesetzliches Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen. Natürlich dauerte es nicht lange, bis auch andere Bundesländer diesen Beispiel folgten. Seitdem gab es von staatlicher Seite viele weitere Versuche, die Muslime in diesem Land in ihren Grundrechten zu beschneiden.
Diese Grundrechtsverletzungen kamen nicht alle von derselben Person oder derselben Regierung, sondern wurden von verschiedenen Behörden, Landesregierungen oder auch der Bundesregierung selbst initiiert. Doch eines haben all diese Fälle gemeinsam: Es gab nicht einen einzigen muslimischen Verband, der sich dagegen zur Wehr setzte. Diese Zeiten sind jedoch vorbei!
Die Föderale Islamische Union sieht nicht tatenlos zu, wie man versucht, den Muslimen in diesem Land ihre Grundrechte zu nehmen, sondern wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen.
Niqab-Verbot am Steuer
Seit dem 19. Oktober 2017 ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt, mit einem religiösen Gesichtsschleier (arab. Niqab) ein mehrspuriges Kraftfahrzeug (Auto) zu führen. Dies ist nicht nur eine Diskriminierung muslimischer Frauen, die einen solchen Schleier tragen, sondern ganz eindeutig verfassungswidrig; hiervon sind wir felsenfest überzeugt. Aus diesem Grund haben wir bereits am 09.07.2018 – nach monatelanger Vorbereitung – Klage gegen dieses Verbot eingereicht. Das Verfahren dauert derzeit noch an. Mehr erfahren.
Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren
Wie nicht anders zu erwarten war, war das o. g. Verbot der Verschleierung im Straßenverkehr nur ein erster Schritt. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen denkt derzeit über ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren nach, und auch in Hamburg hat man sich daran interessiert gezeigt. Noch ist dieses Verbot nicht umgesetzt, doch es wird hitzig diskutiert und selbst in den jeweiligen Parlamenten werden Stimmen laut, dass solch eine Forderung offenkundig verfassungswidrig sind. Sollte dieses Vorhaben wider Erwarten dennoch umgesetzt werden, sind wir bereits darauf vorbereitet. Wir haben einen unserer Anwälte mit der Vorbereitung einer Klage beauftragt, um im Fall der Fälle unverzüglich handeln zu können. Mehr erfahren.