Unrechtmäßige Gebetsverbote: FIU ruft Schulen zur Achtung der Religionsfreiheit auf

Offizielle Stellungnahme der Föderalen Islamischen Union zur Untersagung des Gebets an Schulen

In den letzten Jahren haben wir eine besorgniserregende Zunahme von Fällen erlebt, in denen muslimischen Schülern das Verrichten ihrer täglichen Pflichtgebete auf dem Schulgelände untersagt wird. Diese Entwicklung stellt eine ernsthafte Einschränkung der Religionsfreiheit dar, die in der deutschen Verfassung fest verankert ist. 

Ein aktuelles Beispiel veranschaulicht die Problematik: Ein muslimischer Schüler wandte sich mit einer höflichen Bitte an seine Schulleitung, um in den Pausen einen ruhigen Ort für sein Gebet nutzen zu dürfen. Die Antwort lautete, dass dies aufgrund der „staatlichen Neutralität“ und angeblichen Raummangels nicht gestattet sei. Das Gebet wurde sowohl in einem separaten Raum als auch in stillen Ecken der Schule abgelehnt. Der Schüler wurde sogar aufgefordert, seine Gebete nach der Schule zu Hause nachzuholen. 

Die Föderale Islamische Union verurteilt diese Praxis aufs Schärfste. Solche Entscheidungen beruhen auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs „staatliche Neutralität“. Diese bedeutet nicht, dass religiöse Praktiken unterdrückt werden müssen, sondern vielmehr, dass der Staat keine Religion bevorzugen oder benachteiligen darf. Muslimische Schüler, die ihr Pflichtgebet verrichten möchten, stellen keine Bedrohung der staatlichen Neutralität dar – sie üben lediglich ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Religionsfreiheit aus. 

Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem Land, das sich der Vielfalt und der Toleranz verschrieben hat, solche Verbote ausgesprochen werden. Schulen haben die Pflicht, einen Raum für diese Vielfalt zu schaffen, anstatt sie zu unterdrücken. Es ist nicht das Gebet eines Schülers, das den Schulfrieden stört, sondern oft die unverhältnismäßige Reaktion einiger Lehrkräfte, die aus einer einfachen religiösen Praxis ein Problem machen. 

Im Jahr 2023 haben wir über 20 Fälle von Gebetsverboten an Schulen bearbeitet. In keinem einzigen Fall hielt das Verbot einer rechtlichen Überprüfung stand. Sobald wir in den jeweiligen Fällen intervenierten – sei es durch die Erstellung eines formellen Schreibens oder die Einschaltung eines Anwalts – mussten die Schulen ihre rechtswidrigen Verbote zurücknehmen. 

Wir fordern daher alle Schulen in Deutschland auf, die Rechte ihrer muslimischen Schüler zu respektieren und sicherzustellen, dass religiöse Freiheit auf dem Schulgelände gewährleistet bleibt. Die Föderale Islamische Union steht weiterhin bereit, betroffene Schüler und Eltern zu unterstützen und rechtliche Schritte gegen solche Verstöße einzuleiten. 

Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen und die Grundrechte jedes Einzelnen – unabhängig von seiner Religion – schützen. Der Schutz der Religionsfreiheit darf nicht zur Debatte stehen. Wir rufen alle betroffenen Schüler und Eltern auf, sich nicht entmutigen zu lassen und uns zu kontaktieren, wenn ihre Rechte verletzt werden.