Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen

Verfassungsbeschwerde bleibt erfolglos.

Die Verfassungsbeschwerde der FIU im Verfahren gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 40 Abs. 3 GOBVerfG gegenstandslos.

Von einer Begründung der Nichtannahme wurde gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.