Ausgangssperren von zahlreichen Städten und Gemeinden geplant.
In wenigen Tagen beginnt der Monat Ramadan. Es ist das zweite Jahr in Folge, in welchem die Muslime im Ramadan mit Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. In den meisten Bundesländern müssen Gebete weiterhin mit Abständen erfolgen, was den islamischen Regelungen eigentlich genau widerspricht und die Teilnahme an größeren Gemeinschaftsgebeten wie dem Freitagsgebet oder jetzt kommend dem Taraweh-Gebeten, ist in vielen Moscheen aufgrund der staatlichen Auflagen nur mit einer vorherigen Anmeldung möglich. Und als ob dies nicht reichen würde, droht in vielen Städten und Gemeinden nun auch noch eine nächtliche Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist nur bei wichtigen Gründen, wie eine Fahrt ins Krankenhaus etc. gestattet.
Nun sehen zahlreiche Juristen eine solche Ausgangssperre als verfassungsmäßig äußert fragwürdig an und es bleibt offen, ob die Gerichte solche Maßnahmen mit machen werden.
Glücklicherweise sehen bisher alle Juristen mit denen wir gesprochen haben, die Teilnahme an dem nächtlichen Gemeinschaftsgebet im Ramadan (Taraweh) aufgrund der Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 als berechtigtes Interesse, welches einem das Verlassen der eigenen Wohnung erlaubt. Insbesondere in Verbindung mit unserer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde vor fast einem Jahr im Bezug auf ein pauschales Verbot von Gottesdiensten. Eigentlich bräuchten wir uns als Muslime daher in dieser Sache wenig sorgen machen. Allerdings gibt es bereits jetzt mehrere Städte, die bereits verkündet haben, dass sie dies anders sehen und die Teilnahme an einem Gottesdienst nicht als berechtigten Grund sehen, der einem erlauben würde, die eigene Wohnung zu verlassen, wie etwa die Stadt Nürnberg.
Die FIU wird versuchen, gegen jede mögliche Ausgangssperre, die Muslime von der Teilnahme am Tarawah-Gebet abhält, vorzugehen. Allerdings ist es in Deutschland rechtlich nicht möglich, gegen eine Verordnung zu klagen, wenn man selbst nicht davon betroffen ist. Wir benötigen daher betroffene Personen aus den jeweiligen Städten. Daher möchten wir alle Muslime bitten, die von einer solchen Ausgangssperre im Monat Ramadan betroffen sind, sich bei uns zu melden.
Gemeinsam für das Recht der Muslime.