Klage gegen den Verfassungsschutz geplant

FIU plant Klage gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz

Die Föderale Islamische Union (FIU) plant eine Klage gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz.

Bereits im Jahr 2020 führte die FIU ein Eilverfahren gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz, nachdem dieser die FIU im Jahr 2020 erstmals im Verfassungsschutzbericht (für das Jahr 2019) erwähnte, welches die FIU allerdings verlor. 

Grund hierfür war, dass die 10. Kammer des Verwaltungsgericht Hannovers sich nicht mit den Taten und Aktivitäten auseinander gesetzt hat, sondern die Tatsache, dass Herr Dennis Rathkamp als Präsident des Vereins, sowie Herr Marcel Krass als dessen Sprecher vom Verfassungsschutz ebenfalls dem Salafismus / Islamismus zugeordnet werden und dass man deren Ideologie als führende Personen innerhalb des Vereins, der FIU ebenfalls zurechnen muss. Das sowohl gegen Herrn Rathkamp, als auch gegen Herrn Krass selbst keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung vorliegen, sondern diese allein aufgrund einer rechtswidrigen Kontaktschuldkette dem Islamismus zugeschrieben wurden, so wie nun auch die FIU selbst, blieb dabei vollkommen unbeachtet. Da es sich beim damaligen Verfahren auch nur um ein Eilverfahren gehandelt hat, gab es dem entsprechend auch keine mündliche Verhandlung, in welcher diese Problematik hätte ausführlicher vertieft werden können. 

Die FIU arbeitet seit dem an einer Klage für ein Hauptverfahren gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz, in dem nicht nur die FIU als Verein, sondern auch die wichtigsten Funktionsträger innerhalb des Vereins als Privatpersonen gemeinsam klagen. 

Nachdem sich die Vorbereitungen hierfür aufgrund verschiedener Problematiken, insbesondere der Corona-Pandemie, ungeplant in die Länge gezogen haben, befinden sich die Vorbereitungen mittlerweile im Endstadium. Es wird noch die Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2022 abgewartet, welche für den Sommer 2023 erwartet wird, um mögliche neue Unterstellungen des niedersächsischen Verfassungsschutzes direkt in die Klage mit aufnehmen zu können. Ein Einreichen der Klage ist daher für das letzte Quartal des Jahres 2023 geplant.