Der antimuslimische Verfassungsschutz

Der antimuslimische Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz, ob nun das Bundesamt für Verfassungsschutz oder die einzelnen Verfassungsschutzämter der Länder, gelten hier zulande quasi als unfehlbare Autorität in Sachen Islamismus und islamistische Bedrohungen. Immerhin veröffentlichen die verschiedenen Verfassungsschutzämter jedes Jahr jeweils ihren neuen Verfassungsschutzbericht. Nimmt man alle Berichte zusammen, so finden sich jedes Jahr hunderte Seite, die über die Gefahren des Islamismus, bzw. des politischen Islams aufklären und informieren. Sieht man sich jedoch die Berichte (sowie alle anderen Veröffentlichungen) der Verfassungsschutzämter einmal genauer an, bemerkt man recht schnell, dass wirkliche Beweise meist vergeblich gesucht werden. Würde eine Privatperson über jemand anderen solche unbewiesenen Behauptungen verbreiten, würden wir uns im Bereich der strafbaren Verleumdung befinden.

Wir werden in sha Allah in den kommenden Wochen nach und nach ein paar Beiträge veröffentlichen, in denen wir auf die verschiedenen „Beweise“, Anschuldigungen, Kampfbegriffe und auf die Arbeitsweise der Verfassungsschutzämter eingehen werden.

Kontaktschuldkette

Das Hauptbelastungsargument sämtlicher Verfassungsschutzämter ist nahezu immer die sogenannte Kontaktschuld. Ein Problem, von dem wir selbst leider auch regelmäßig betroffen sind.

Für die aller große Mehrheit der Muslime hier im Land, die sich in irgendeine Art (öffentlich) für die Religion engagieren, ist die Kontaktschuld nicht nur das Hauptargument des Verfassungsschutzes, sondern meist sogar das Einzige. Hierbei geht es also keiner Weise darum, was die entsprechende Person selbst getan oder gesagt hat oder getan haben könnte, sondern dass sie – in welcher Form auch immer – in Verbindung zu einer anderen Person steht, die vom Verfassungsschutz bereits der „islamistischen Szene“ zugeschrieben wird. Und hierbei ist es leider auch keine Seltenheit, dass aus der reinen Kontaktschuld schnell auch mal eine Kontaktschuldkette wird. Das bedeutet, dass die jeweilige Kontaktperson, die in Verbindung zur ersten Person steht, selbst auch keinerlei Aktivitäten hat, die man ihm vorwerfen kann, außer dass er selbst ebenfalls Kontakt zu einer weiteren Person oder Moscheegemeinde hat, die ebenfalls der „islamistischen Szene“ zugeschrieben wird.

Selbst der Besuch einer einfachen Moschee, ist im Kontext der Kontaktschuldkette bereits problematisch. Schaut man hierzu beispielhaft auf die Situation der Moscheen hier in Hannover, so wüsste ich nicht, in welche Moschee man hier regional gehen kann, ohne dass einem dies vom Verfassungsschutz negativ ausgelegt werden könnte. Obwohl für keine der hier örtlich ansässigen Moscheen ein konkreter Beweis für „islamistische Aktivitäten“ geliefert werden kann, wird dennoch jede Moschee vom Verfassungsschutz in irgendeiner Art und Weise dem Islamismus zugeschrieben. Und sei es auch nur indirekt, durch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verband oder einer theologischen Glaubensschule innerhalb des Islams, welche vom Verfassungsschutz – in der Regel wieder pauschal und ohne Belege – dem Islamismus zugeschrieben wird.

In manchen Fällen wird das Ganze sogar so absurd, dass daraus sogar ein Zirkelschluss folgt. Dies haben wir selbst bereits aus nächster Nähe im Fall von Dr. Stef Keris beobachten können.
Dr. Stef Keris ist ein muslimischer Historiker, der sich insbesondere mit der Geschichte des Islams und der Muslime in Europa befasst. Hierbei steht insbesondere das islamische Reich von Cordoba, im heutigen Spanien, im Mittelpunkt. Bis vor wenigen Jahren war Dr. Stef Keris noch ein gewöhnlicher und „unproblematischer“ muslimischer Historiker. Er hielt seine Vorlesungen bereits an zahlreichen Universitäten in Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Bis er im Jahr 2019 einmal in der Moschee der Deutschsprachigen Muslimischen Gemeinschaft mit Sitz in Braunschweig, sowie kurze Zeit später – auf Einladung der Föderalen Islamischen Union – einen Vortrag in den Räumlichkeiten des Deutschsprachigen Islamkreis Hannover (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Verein aus Hildesheim) hielt. Ab diesem Zeitpunkt wurde Dr. Stef Keris aufgrund der oben dargelegten Kontaktschuldkette dem Islamismus zugeschrieben, da er in islamistischen Moscheen aufgetreten ist. Gleichzeitig wird Dr. Stef Keris vom niedersächsischen Verfassungsschutz (wieder über die Kontaktschuldkette) als Beweis dafür gebracht, dass es sich bei dem Deutschsprachigen Islamkreis e.V. (DIK) aus Hannover um einen islamistischen Verein handelt, da dieser ja den Islamistischen Prediger Dr. Stef Keris eine Plattform geben hat. Über die Inhalte der Vorträge von Dr. Stef Keris, sei es nun in den Räumlichkeiten des DIK oder außerhalb, wird überhaupt nicht näher eingegangen. Es genügt allein die Tatsache, der gegenseitigen Kontaktschuld. Dr. Stef Keris wird der islamistischen Szene zugerechnet, da er in den Räumlichkeiten des DIK Hannovers einen Vortrag gehalten hat und der DIK Hannover wird der islamistischen Szene zugerechnet, da sie islamistischen Predigern wie Dr. Stef Keris eingeladen haben. Ein offensichtlicher Zirkelschluss und Teufelskreis, aus dem es keinen entkommen mehr gibt.

Ist man einmal aufgrund der Kontaktschuldkette mit der „islamistischen Szene“ in Berührung gekommen, gibt es aus ihr kein entkommen mehr. Im Gegenteil, man wird künftig selbst zum Auslöser und Indikator für potenziellen Islamismus.

Auch werden die Taten oder Aussagen einer einzelnen Person pauschal einer gesamten Gemeinde oder Gruppierung zugeschrieben, woraus schnell ein Cocktail aus den blödsinnigsten Behauptungen und Pauschalisierungen entsteht. Aber darauf werde ich in einem der nächsten Teile in sha Allah noch ein wenig detaillierter eingehen.