Mündliche Verhandlung von Ansaar International beginnt.
Am 05. Mai 2021 wurde die muslimische Hilfsorganisation Ansaar International e.V. vom Innenminister Horst Seehofer verboten. Gegen dieses Verbot hat der Verein am 17.05.2021 Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Ansaar International wird vorgeworfen, den strafrechtlichen Bestimmungen zuwider gehandelt zu haben, in dem sie Terrororganisationen unterstützt haben sollen, sowie gegen die verfassungsmäßige Ordnung, als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen zu haben. Der Verein selbst weist diese Vorwürfe entschieden zurück.
Nach nunmehr zwei Jahren im schriftlichen Verfahren beginnt am 26.06.2023 um 10 Uhr die mündliche Verhandlung. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet hierbei erst- und letztinstanzlich.
Die FIU betreut und begleitet dieses Verfahren und ist mit den Argumenten beider Seiten vertraut.
Unserer Einschätzung nach sind die Vorwürfe nicht zutreffend.