Die ersten zwei Verhandlungstage sind vorbei.
Die ersten und ursprünglich auch einzigen beiden geplanten Verhandlungstage der mündlichen Verhandlung im Prozess von Ansaar International sind vorbei. Es waren zwei lange und anstrengende Tage und sicher für alle Beteiligten auch recht emotional.
Der erste Verhandlungstag drehte sich hauptsächlich um die verschiedenen vermeintlichen Teilorganisationen, welche gemeinsam mit Ansaar International durch die Verbotsverfügung vom 05.05.2021, erlassen vom Bundesministerium des Inneren (BMI), verboten wurden. Insbesondere ging es dabei um die beiden Vereine „WWR-Help. WorldWide Resistance-Help e.V.“ (WWR-Help) und dem Verein „Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V.“ (SKIB), welche neben Ansaar International auch selbst als Kläger aufgetreten sind und ihre Teilorganisationeigenschaft bei Ansaar International bestreiten.
Die Richter des 6. Senats machten einen sehr fairen und objektiven Eindruck; was angesichts der politischen Bedeutung des Verfahrens im Vorfeld keineswegs selbstverständlich gewesen ist.
Auch merkte man deutlich, dass die Richter bestens mit der Materie des Verfahrens vertraut sind, was angesichts von insgesamt 8.000 Seiten Schriftsätzen auf beiden Seiten, sowie 11.000 Seiten Anhang eine beachtliche Leistung ist.
Der erste Verhandlungstag ging bereits erstaunlich lang, von 10 Uhr bis 18:30 Uhr mit einer einstündigen Unterbrechung zur Mittagspause. Und besonders am ersten Verhandlungstag musste der Prozessbevollmächtige der Gegenseite zahlreiche Rückschläge verkraften.
Der zweite Verhandlungstag ging um 10 Uhr morgens weiter und dauerte noch einmal deutlich länger. Hier ging es vor allem um die verschiedenen strafrechtlichen Vorwürfe, sowie im Anschluss um die Ansaar vorgeworfene Ideologie des Salafismus.
Nachdem der von der Föderalen Islamischen Union (FIU) vermittelte Anwalt und Prozessvertreter von Ansaar International gegen 19 Uhr um die 100 (von ursprünglich über 200) Beweisanträge gestellt hat, welche zuvor bereits im schriftlichen Verfahren gestellt wurden, zog sich der Senat zur Beratung und Beschlussfassung über diese Anträge zurück.
Nach dem die Richter auch nach über einer Stunde Beratungszeit noch nicht fertig gewesen sind, wurden die anwesenden Zuschauer und Prozessteilnehmern von einigen Mitarbeitern des Bundesverwaltungsgerichts darüber informiert, dass dieser Senat bekannt dafür ist, die Verhandlungen auch einmal bis in die späten Abendstunden zu ziehen und daher inoffiziell den Spitznamen Mondschein-Senat trägt. Und diesen Namen trägt der Senat zurecht; der persönliche Rekord einiger Mitarbeiter mit diesem Senat lag bisher bei 22 Uhr und wurde an diesem Tag noch einmal deutlich überboten. Der zweite Verhandlungstag dauerte bis kurz nach 23 Uhr und wurde nur deswegen beendet, weil der Prozessvertreter von Ansaar eine Vertagung beantragt hat.
Damit endete der zweite Verhandlungstag, leider mit einem negativeren Eindruck, als es noch nach dem ersten Verhandlungstag der Fall gewesen ist.
Die Verhandlung wird am 05. Juli 2023 fortgesetzt.
In den kommenden Wochen folgen in sha Allah mehrere Blogbeiträge in der Rubrik Aktuelles, in der detaillierter auf auf einzelne Punkte innerhalb des Ansaar-Verfahrens eingegangen wird und die persönliche Wertungen und Einschätzungen enthalten („Kolumne“)