Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht erklärt pauschales Verbot von Gottesdiensten für verfassungswidrig.

Die Föderale Islamische Union (FIU) hat erfolgreich gegen das pauschale Verbot von Gottesdiensten in der niedersächsischen Coronaverordnung geklagt. Nachdem der Eilantrag der FIU in den vorherigen Instanzen sowohl vom Verwaltungsgericht Hannover, als auch vom vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg abgelehnt wurde, obwohl zahlreiche und umfangreiche Schutzvorkehrungen angeboten wurden, haben wir daraufhin im Eilverfahren eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. 

Dieser Antrag hatte Erfolg!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied mit seinem Beschluss vom 29.04.2020 – 1 BvQ 44/20 -, dass die niedersächsische Coronaverordnung soweit vorläufig außer Vollzug gesetzt wird, als dass sie ein pauschales Verbot, ohne die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen, von Gottesdiensten beinhaltet. Das BVerfG würdigte zwar den Gesundheitsschutz, berücksichtigt aber den Immensen Eingriff in die Religionsfreiheit. 

Die FIU wird sich nun unverzüglich mit den entsprechenden Behörden in Verbindung setzen, um die Durchführung unseres Freitagsgebets wieder zu ermöglichen.

Hinweis:
Dieses Urteil gilt nicht nur für uns! Alle Moscheen (und auch Gotteshäuser anderer Glaubensrichtungen) profitieren von diesem Urteil. Wir werden in den kommenden Tagen einen Musterantrag veröffentlichen, mit denen die jeweiligen Moscheen ein Antrag auf Ausnahme vom Verbot beantragen können, sofern die niedersächsische Landesregierung (und die Regierungen der anderen Bundesländer) nicht selbstständig zurückrudern und das Verbot von Gottesdiensten komplett zurücknehmen werden. Angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen auf eine Ausnahmegenehmigung ist stark davon auszugehen, dass die Regierungen von selbst einlenken werden. Dies bleibt jedoch vorläufig abzuwarten.